Produkt-
entwicklung

Von der ersten Idee bis zur Markteinführung eines Produktes ist es ein weiter Weg. Mit uns vermeiden Sie böse Überraschungen durch ältere Marken oder Designs und sorgen für den erforderlichen Schutz Ihrer Konzepte.

Produktpolitik

Warum ist das wichtig?

Schon in der Entwicklungsphase sind rechtliche Aspekte zu berücksichtigen, die später entscheidend für den Erfolg Ihres Produktes sind. So sollte zum Beispiel im Rahmen der Produktentwicklung bereits entschieden werden, welche Schutzrechte für das Produkt angemeldet werden sollen. Dies definiert maßgeblich, wie Sie Ihr Produkt später am Markt positionieren und gegenüber Wettbewerbern verteidigen können. Zudem sollte eine Sondierung der Schutzrechte von Wettbewerbern vorgenommen werden, um zu verhindern, dass diese den späteren Vertrieb des Produktes, etwa aufgrund von älteren Markenrechten, unterbinden können. Es empfiehlt sich daher, die rechtlichen Rahmenbedingungen so früh wie möglich im Produktentwicklungsprozess zu berücksichtigen.

Hier können wir Ihnen mit unserem Beratungsangebot zur Seite stehen:

Wir organisieren den rechtlichen Schutz Ihrer Produkte - sei es mit Hilfe von Marken, Designs, Know-How-Schutz, Gebrauchsmustern oder Patenten.

Die Frage, ob - und wenn ja, wie - Ihr Produkt rechtlich geschützt ist oder geschützt werden kann, ist für den wirtschaftlichen Erfolg des Produktes von entscheidender Bedeutung. Daher beraten wir Sie schon bei der Produktentwicklung zur Schutzfähigkeit Ihres Produktes, insbesondere dahingehend, wie Sie die rechtlichen Schutzmöglichkeiten optimal ausnutzen können.

Bei den nicht-technischen eingetragenen Schutzrechten (Marke, Design) beraten wir Sie umfassend zur Auswahl und Konzeption des passenden Schutzrechtes (zum Beispiel: Wortmarke oder Wort-Bild-Marke?, Umfang des Waren- und

Dienstleistungsverzeichnisses, deutsches Design oder Gemeinschaftsgeschmacksmuster?). Hier ist es wichtig, die richtigen strategischen Grundentscheidungen zu treffen.

Das Urheberrecht nimmt insoweit eine Sonderstellung ein, als es bereits durch die Schöpfung des Werkes entsteht, sodass keine Eintragung in ein Register erforderlich ist. Dennoch sind auch Urheberrechte im Rahmen der Produktentwicklung zu berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Produkt urheberrechtlich geschützte Leistungen Dritter beinhaltet. Der Vertrieb des Produkts ist dann nur mit entsprechender Lizenz des Rechteinhabers möglich.

Bei der Anmeldung von technischen Schutzrechte kooperieren wir mit Patentanwaltskanzleien, die wir gerne mit der Anmeldung eines Patentes oder Gebrauchsmusters beauftragen. Auf Ihren Wunsch übernehmen wir gerne die gesamte Abwicklung und Koordination dieses Prozesses.

Entwicklung einer individuellen Markenstrategie

Marken haben viele wertvolle Eigenschaften und Funktionen. Sie sind einerseits ein wichtiges Instrument, um Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen der Mitbewerber abzugrenzen und die Konkurrenz dadurch auf Abstand zu halten. Andererseits bestimmen Marken als immaterielle Unternehmenswerte maßgeblich die Wertigkeit eines Unternehmens mit.

Eine frühe, individuelle und langfristig angelegte Markenstrategie ist daher unbedingt erforderlich, um eine starke und durchsetzungsfähige Marke auf dem Markt zu etablieren. Dies gilt insbesondere für die Frage nach der internationalen Reichweite der Marke. Wir beraten Sie sowohl bei der Entwicklung einer Markenstrategie, als auch bei der Anmeldung der Marken bei den Markenämtern. 

Zudem übernehmen wir für Sie gerne auch die Überwachung und Verteidigung Ihrer Markenrechte, sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und internationaler Ebene. Hierzu können wir auf ein weltweites Netz an Korrespondenzanwälten zurückgreifen, die mit ihren Fachkenntnissen des Rechts der einzelnen Länder eine wertvolle Unterstützung darstellen.

Recherche nach kollidierenden Marken / Designs

 

Vor einer Markenanmeldung ist es wichtig, in den Marken-/ Designregistern eventuell kollidierende Schutzrechte Dritter zu identifizieren. Diese stehen zwar zunächst einer Eintragung der Marke oder des Designs nicht im Weg, jedoch haben die Marke oder das Design keine langfristige Bestandskraft, wenn Dritte ältere Schutzrechte entgegensetzen können.

Der Aufwand, den Sie für diese Recherche betreiben möchten, hängt ganz vom Einzelfall ab, wobei immer Kosten und Risiko in ein vernünftiges Verhältnis gesetzt werden sollten. Je nach erforderlichem Aufwand beauftragen wir gegebenenfalls zusätzlich einen spezialisierten Dienstleister mit der Recherche. Die Auswertung des Ergebnisses bleibt jedoch selbstverständlich in unserer Hand.

Anmeldung von Marken und Designs auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene

 

Nach Entwicklung einer Marken-/ Designstrategie und Recherche nach kollidierenden Marken oder Designs muss ein Antrag auf Eintragung der Marke oder des Designs beim zuständigen nationalen oder europäischen Markenamt gestellt werden. Dazu gehört weit mehr als nur das Ausfüllen eines Formulars. Wir beraten Sie insbesondere dahingehend, ob die von Ihnen gewählte Bezeichnung als Marke schutzfähig ist oder ob mit Beanstandungen durch das Markenamt zu rechnen ist. Dies kann beispielsweise dann der Fall sein, wenn die Marke für die Waren oder Dienstleistungen beschreibend ist oder keine Unterscheidungskraft besitzt. Wir kennen die Details des Anmeldeverfahrens und führen die Anmeldung so durch wie es im Rahmen der Markenstrategie entschieden wurde.

 

In der Praxis kommt es manchmal zu Beanstandungen der Anmeldung, in der Fachsprache „Monierungen“, durch die Ämter. Auch darum kümmern wir uns gerne und nehmen für Sie Stellung.

Gerichtliche und außergerichtliche Verteidigung von Markenrechten / Designs / Urheberrecht

 

Im Verletzungsfall ist es wichtig, zeitnah ein rechtliches Vorgehen einzuleiten. Dies gilt insbesondere dann, wenn eine einstweilige Verfügung erwirkt werden soll. Dadurch kann eine Verletzung innerhalb von kurzer Zeit untersagt werden.

Wir beraten Sie umfassend zu den Erfolgsaussichten eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vorgehens wegen Verletzung Ihrer Marken-, Design- oder Urheberrechte. Dies umfasst insbesondere Abmahnungen oder Berechtigungsanfragen an (potentielle) Verletzer und die Vertretung im einstweiligen Verfügungsverfahren oder Klageverfahren.

Darüber hinaus vertreten wir Sie in Widerspruchs- und Löschungsverfahren vor den Markenämtern.