Madrider Protokoll demnächst auch an der Copacabana

 

Auch Brasilien beabsichtigt, dem Madrider System, bestehend aus dem Abkommen über die Internationale Registrierung von Marken, dem MMA und dem Protokoll zu diesem Abkommen, dem PMMA, beizutreten – und zwar bereits am 2. Oktober 2019. Damit steigt die Anzahl der Vertragsländer auf 121.

Seit dem Jahr 1891 ist das Madrider System eine Möglichkeit, eine national angemeldete Marke in allen Vertragsparteien des Madrider Systems zu schützen, als sogenannte Internationale Registrierung. Zunächst wird dabei eine nationale Basismarke angemeldet, die dann auf einzelne oder alle Mitglieder des Madrider Systems erstreckt werden kann. Noch runder wird die Anmeldung, wenn die sogenannte „Verbandspriorität“ genutzt werden kann. Nach Art. 4bis Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (PVÜ), wird der Anmeldetag der in einem Mitgliedsstaat des PVÜ angemeldeten Marke für weitere Anmeldungen anerkannt, sofern diese binnen sechs Monaten erfolgen.

Das heißt, wer heute eine deutsche Markenanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt einreicht, kann binnen sechs Monaten die Priorität dieser Anmeldung für beispielsweise eine Internationale Registrierung mit Erstreckung auf Brasilien in Anspruch nehmen.

Da Oktober nur noch einen Katzensprung entfernt ist, lässt sich so bereits vor dem Beitritt zum PMMA Geld sparen, denn im Falle des reibungslosen Ablaufs sparen Sie sich den örtlichen Vertreter.


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