Geistiges Eigentum in der Insolvenz

Unfassbar, aber unfassbar wertvoll

Der Eisberg der Insolvenz: Vieles unter der Oberfläche

Stehen immaterielle Werte in der Bilanz des Schuldners? Markenrechte, Patente, Rezepturen, Erfindungen bzw. Werke, wie Fotos oder sonstiges, die urheberrechtlich geschützt sind oder andere Geschäftsgeheimnisse? Nein? Das verwundert nicht.

Bilanzphantom

Nach deutschem Handelsrecht sind immaterielle Werte meist nicht in der Bilanz zu aktivieren (§ 248 Abs. 2 HGB). Begründet wird das mit dem Gläubigerschutzprinzip. Dieses Prinzip führt in der Insolvenz des Unternehmens in der Praxis aber leicht zu einer Benachteiligung der Gläubiger.
Denn nur, weil die immateriellen Werte nicht in der Bilanz zu sehen sind, heißt das nicht, dass sie nicht da sind und somit auch für die Masse von  - oft sogar erheblichem und unerkanntem – finanziellen Wert. 

Vermutlich sehen Sie nur die Spitze des Eisberges, aber nicht, was alles darunter steckt…

Geschäftsführer und Mitarbeiter haben regelmäßig kein Interesse, Ihnen etwas zu offenbaren, was für sie selbst wichtig ist – selbst, wenn sie dies müßten (§ 101 InsO i. V. m. §§ 97, 98 InsO). Nicht nur Kundenbeziehungen und Lieferantenkontakte werden von der Auffanggesellschaft benötigt.

Anlage- und Umlaufvermögen läßt sich anderweitig beschaffen – wenn auch teurer als von Ihnen. Aber immaterielle Rechte sind häufig nicht ersetzbar. Ihre Einzigartigkeit ist Ihr Joker.

Es braucht oft nur einiger Fragen, um gewerbliche Schutzrechte, die für Sie von größtem Interesse sein können, aufzudecken. Die Kunst besteht darin, diese richtig zu stellen – zur richtigen Zeit, gegenüber den richtigen Personen und so formuliert, dass sie nicht ein schnelles: „Nein, haben wir nicht.“ provozieren.

Mehr Masse, mehr Erfolg, mehr Vergütung?

Ihren gesetzlichen Pflichten können Sie möglicherweise auch genügen, wenn Sie Ihr Augenmerk in dieser Sache nicht schärfen. Sie wollen mehr? Mehr Masse, mehr Vergütung, mehr Erfolg? Wir helfen Ihnen gern, diese wirtschaftlich oft überaus interessanten Potentiale zu entdecken und zu verwerten.

In Einzelfällen können diese so wertvoll sein, dass fraglich ist, ob überhaupt noch eine Überschuldung und damit ein Insolvenzgrund vorliegt.

Typische Fallkonstellationen sind die "Mitnahme" von Schutzrechten durch handelnde Personen (Fallgruppe zum Beispiel der Agentenmarke § 11 MarkenG), verwertbare Softwarelizenzen und möglicherweise für Dritte wertvolle Lizenzverträge. Auch sind in der Vergangenheit möglicherweise fragwürdige Lizenzzahlungen erfolgte, die genauer beleuchtet werden können. Möglicherweise sind diese anfechtbar?

Blick schärfen, Potentiale entdecken und verwerten - wir helfen dabei

In einem kurzen Kollegen-get-together zeigen wir Ihnen typische Treibsandfelder des geistigen Eigentums auf, damit Sie in der Praxis auf den ersten Blick mögliche verdeckte Vermögenswerte oder Anfechtungsansprüche erkennen.

 

Kaffee + Content: Kostenfreies Get Together

Mittwoch, 6. März 2019, 16:00 Uhr

Adlerstr. 63, 40211 Düsseldorf