YouTube Videos im Lichte der DSGVO

YouTube Videos auf der eigenen Website einzubetten ist in tatsächlicher Hinsicht einfach. Aber ist es auch datenschutzrechtlich zulässig?

Möglich ist das Einbetten beispielsweise durch das sogenannte „Embedding“. In diesem Fall wird das Video angezeigt, als sei es auf der eigenen Webseite gespeichert. Tatsächlich wird das Video aber nicht in die eigene Webseite kopiert, sondern es bleibt ausschließlich an der Originalquelle und wird von dort gestreamt.

Ist diese Form des Embedding (Einbetten) rechtlich erlaubt?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte in seiner urheberrechtlichen Entscheidung vom 21. Oktober 2014, Aktenzeichen C 348/13, entschieden, dass die Einbettung fremder YouTube Videos unter Verwendung der sogenannten Framing-Technik grundsätzlich keine Urheberrechte verletze. Dieses Einbetten sei nach dem Urhebergesetz zu bewerten wie ein Link.

Aber wie steht es mit dem Datenschutz?

Datenschutzrechtlich ist das Vorgehen problematisch. Das Einbetten von YouTube Videos wird durch diverse Verbindungen zu Google Servern erreicht, durch welche mehrere Cookies im Browser der Nutzer gespeichert und Informationen über diese an Werbedienste von YouTube und Google gesendet werden.

Diskutiert werden mehrere Lösungen, wie ein YouTube Video eingebettet werden kann.

YouTube selbst bietet die Möglichkeit an, sogenannte „embed codes“ zu generieren, bei denen kaum Cookies gesetzt werden. Allerdings bringt diese Methode auch Nachteile mit sich: nicht nur das einzelne YouTube-Video, sondern der gesamte Block wird geladen und muss nach YouTube Videos durchsucht werden. Unabhängig davon werden diverse Verbindungen zu Google Servern hergestellt und Cookies verwendet, noch bevor der Nutzer das Video überhaupt angeklickt hat.

Ist das WordPress-Plugin YouTube Lyte die Lösung?

Hierdurch soll ein datensparsames Einbinden möglich sein, denn zunächst wird lediglich das Vorschaubild von dem YouTube Server geladen. Das Video selbst wird erst sichtbar, nachdem der Nutzer auf den Play Button (Abspiel-Knopf) geklickt hat. 


Was ist mit Embed Privacy?

Dieses lädt Inhalte, die von externen Seiten wie YouTube oder Twitter auf Ihrer Website eingebettet sind, automatisch, wenn die Website aufgerufen wird und der Nutzer dem ausdrücklich zustimmt. Embed Privacy wirbt damit, die Datenweitergabe an Dritte zu verbessern und die Website schneller zu machen, weil weniger Inhalte auf einmal aufgerufen werden.

Weitere Möglichkeiten bietet das Plugin Embed Videos and Respect Privacy. Damit können Videos von Youtube eingebunden werden, ohne dass mit jedem Aufruf Daten an Google fließen, indem das Plugin einen statischen Platzhalter anzeigt. Die Verbindung wird erst hergestellt, wenn der Abspiel-Knopf geklickt wird.

Zum Teil wird Borlabs Cookie als Plugin empfohlen, weil dieses schnell und einfach ein Opt-In einrichten und externe Services wie zum Beispiel YouTube, Vimeo, Google Maps oder AdSense einbinden können soll.

Vorgenannte Möglichkeiten sind selbstverständlich nur einige der derzeit angebotenen Optionen.

Fazit

Ob überhaupt und wenn ja, welche Form tatsächlich DSGVO-konform ist, müsste genau geprüft werden. Möchte man diesen Aufwand vermeiden, ist es datenschutzrechtlich gegenwärtig ratsam, lieber auf den Werbeeffekt einer sofortigen Videoübertragung zu verzichten und stattdessen nur einen einfachen Link zu dem Video auf YouTube zu setzen. Klar - klickt der Nutzer diesen Link an, verlässt er Ihre Website und ist folglich erst einmal weg. Je ansprechender, interessanter und informativer Ihre Homepage   gestaltet ist, um so größer ist jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass der Nutzer nach der Ansicht des Videos wieder hierauf zurückkehren wird.

 

Ihnen hat dieser Beitrag gefallen und Sie möchten auch in Zukunft mit interessanten Themen durch uns versorgt werden?

Dann melden Sie sich hier zu unserem kostenfreien Newsletter an:

* Datenschutz- und Datenverwendungshinweis

Mit der Übersendung Ihrer Nachricht willigen Sie ein, dass wir Sie auch künftig per Mail über Nützliches aus dem Bereich des Marketingrechts informieren. Und zwar nur dann, wenn es auch einen praktischen Nutzen für Sie hat - versprochen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit formlos - unter anderem durch eine Mail an hello@franz.de - widerrufen. Aber warten Sie doch einfach mal ab - es wird interessant ;-)... Und: natürlich geben wir Ihre Daten nicht an Dritte weiter. Beachten Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.