Widerrufsrecht – Erlöscht es, wenn der Verbraucher die Schutzfolie an einer Matratze entfernt?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in der Rechtssache C-681/17 zu der Frage geäußert, ob das Widerrufsrecht eines Verbrauchers erlöscht, wenn er die Schutzfolie – mit der die streitgegenständliche Matratze versehen war – entfernt.


Die Antwort lautete: Nein, das Widerrufsrecht bleibt bestehen!

Wozu dient das Widerrufsrecht überhaupt?

Das Widerrufsrecht ist dazu da, den Verbraucher in die Lage zu versetzen, die Ware so zu prüfen, wie es ihm im stationären Geschäft möglich ist. Das Widerrufsrecht gleicht damit den Mangel des Internethandels aus, die Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Produkts erst nach Vertragsschluss zu Hause selbst feststellen zu können.



 

Der Gesetzgeber hat jedoch erkannt, dass ein solches Prüfungsrecht für einige Produkte nicht angemessen ist und hat daher Ausnahmen vom Widerrufsrecht geschaffen. So auch den in diesem Rechtsstreit diskutierten Ausnahmetatbestand des § 312g BGB, wonach das Widerrufsrecht bei „Verträge(n) zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde“ nicht besteht.

 

Dieser Ausnahmetatbestand sei jedoch, so der EuGH im vorgelegten Rechtsstreit, nicht einschlägig. Matratzen könnten mit Bekleidung gleichgesetzt werden, die (also die Kleidung) nach Anprobe – egal ob im Ladengeschäft oder zu Hause – an Dritte ohne Einbußen weiterverkauft werden. Ferner sei nach einer Reinigung der Verkäufer in der Lage, dieselbe Matratze weiter zu verkaufen. Das dies akzeptiert sei, sei auch daran zu erkennen, dass Hotelgäste auch nicht vor Zimmerbezug eine neue Matratze verlangten. Gesundheit und Hygiene seien daher nicht beeinträchtigt, wenn die Schutzfolie entfernt werde.


Die Ware sei nicht versiegelt im Sinne der Verbraucherschutzrichtlinie und § 312g BGB.

 

Eine Erleichterung für die Händler: Sie müssen natürlich nicht jede Prüfung des Produkts durch den Verbraucher hinnehmen. Denn sollte der Verbraucher eine Kaufsache „über das erforderliche Maß hinaus“ einer Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise unterziehen, so muss er den Wertverlust ersetzen.

Wenn Sie gerne wissen möchten, ob die von Ihnen angebotene Ware dem Widerrufsrecht unterfällt oder nicht, sprechen Sie uns gerne an! Wir freuen uns auf Sie.