Kanzlei

Auffällig ist, dass man oft auf ein doppeltes "L" trifft, Grund genug für ein paar erklärende Worte.

Bei uns haben drei unserer Kollegen die Bezeichnung "LL.M." hinter ihrem Namen. Dies sind akademische Abschlüsse, die ihren Ursprung im angloamerikanischen Rechtsraum haben. Es ist die lateinische Abkürzung für einen "Master of Laws", einen Meister der Rechte: "Legum Magister". Das Doppel "L", das dem lateinischen Sprachgebrauch folgt, dient der Klarstellung, dass sich die Abkürzung auf einen Plural bezieht - nämlich "Rechte" statt "Recht". Rechtsanwalt Franz erwarb den "Master of Laws in Business and Commercial Laws" an der renommierten Law School der University of East Anglia und Rechtsanwalt Kemper erhielt den Abschluss "Master of Laws in Information Technology Law" von der Universität Düsseldorf.