Wozu dient die kommende ePrivacy-Verordnung und warum ist sie für mich wichtig?

Wir haben für Sie einen ersten Blick auf die anstehende ePrivacy-Verordnung als Teil des aktualisierten neuen europäischen Datenschutzes geworfen.

Was ist die ePrivacy-Verordnung?

Die ePrivacy-Verordnung ist Teil des aktualisierten neuen europäischen Datenschutzes und hat als Sondergesetz (lex specialis) Vorrang vor der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Das bedeutet, sie geht der DSGVO vor und erst, wenn etwas nicht dort geregelt ist, ist auf die DSGVO zurückzugreifen.

Was sind die Ziele der ePrivacy-Verordnung?

Sie betrifft – en bloc gesagt – die Verarbeitung elektronischer Kommunikationsdaten, die in Verbindung mit der Bereitstellung und Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste erfolgt.

Ihr Zweck ist die Achtung des Privatlebens und der Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation und soll das Vertrauen in digitale Dienste und deren Sicherheit erhöhen. Sie soll den besserer Schutz der Privatsphäre und die Achtung des Privatlebens fördern. Andererseits gewährleistet sie den freien Verkehr elektronischer Kommunikationsdaten und elektronischer Kommunikationsdienste in der Union.

Um diese Ziele umzusetzen, regelt die neue ePrivacy-Verordnung den Umgang mit Daten, die im Rahmen von Telekommunikationsdiensten anfallen. Mit anderen Worten: sie stellt Regelungen zur elektronischen Kommunikation dar (Verbote und Erlaubnistatbestände bei der elektronischen Kommunikation) und erfasst dabei insbesondere auch neuere Dienste, die in ihrer Funktionalität einem Telekommunikationsdienst gleichkommen, wie die Dienste der Facebook Messenger, Skype oder WhatsApp (Over-the-Top-Provider (OTT)).

Des Weiteren regelt es Rechte der natürlichen oder juristischen Person in Bezug auf die Kontrolle über die elektronische Kommunikation.

Wichtig ist, dass die Verordnung nicht nur den Schutz von personenbezogenen Daten natürlicher, sondern auch den Schutz der Daten juristischer Personen erfasst.

 

Wer ist von der ePrivacy-Verordnung betroffen?

Die Verordnung betrifft Betreiber eines elektronischen Kommunikationsdienstes, die Verarbeitung elektronischer Kommunikation in Verbindung mit der Bereitstellung und Nutzung elektronischer Kommunikationsdienste vornehmen. Sie gilt für alle Handlungen in der Europäischen Union – unabhängig vom Sitz des Betreibers.

Was passiert, wenn ich gegen die Regelungen der ePrivacy-Verordnung verstoße?

Die Vorschriften müssen Sie als Unternehmen beachten – nicht nur, um sich gesetzeskonform zu verhalten, sondern auch um Inanspruchnahmen Ihres Unternehmens durch die unabhängigen Aufsichtsbehörden zu vermeiden.

Den Endnutzern sollen zudem Rechtsbehelfe zur Verfügung gestellt werden, mit denen sie unzulässige Eingriffe in ihre geschützte Privatsphäre verfolgen können. Geldbußen, Ansprüche auf Schadensersatz und Haftung für Verstöße sind ebenfalls zu erwarten.

Ob ein Verstoß gegen die Verordnung auch gleichzeitig als Wettbewerbsverstoß abmahnfähig sein wird, bleibt abzuwarten.

Wie ist der Stand der Verordnung (Januar 2019):

Die nunmehr kommende ePrivacy Verordnung löst insbesondere die bisherige E-Privacy-Richtlinie 2002/58/RG aus dem Jahr 2002 (ePrivacyRL) und die Cookie Richtlinie 2009/139/EG ab.

Die ePrivacy-Verordnung ist noch nicht in Kraft. Ein Inkrafttreten wird derzeit nicht vor dem Jahr 2020 erwartet.

Die Europäische Kommission hat am 10. Januar 2017 den Entwurf einer Verordnung zum Schutz der Privatsphäre für die elektronische Kommunikation (ePrivacy-Verordnung) vorgelegt.

Dieser Beitrag dient als erster Überblick über die ePrivacy-Verordnung und stellt keine vollständige Wiedergabe der kommenden Regelungen dar. Wenn Sie einzelne Fragen haben, freuen wir uns über eine Nachricht von Ihnen.

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