Brauche ich Schutz für Waren oder auch für Dienstleistungen?

Sie benötigen neben dem Schutz von Waren auch dann Schutz für Dienstleistungen, wenn Sie nicht (primär) die Herstellerin der von Ihnen angebotenen Waren sind, sondern wenn Sie Waren von Dritten kaufen und in ihrem (Online-) Shop weiter vertreiben.

Denn dann ist Ihre Leistung unter der Marke das Anbieten der Ware und nicht die Ware selbst. Letztere trägt ja schon ein Markenzeichen, nämlich das der Herstellerin.

Beispiel: Sie kaufen bei der Herstellerin X Bekleidung ein. Die sind beflockt mit dem Logo „X“. Es ist also nicht Ihr Markenzeichen auf dem Pulli. Sie bieten die Ware des Dritten an, machen den Vertrieb, bewerben das Produkt, leisten guten Service dazu. Dies machen Sie aber unter Ihrem eigenen Zeichen „A“. Das soll Ihnen kein Dritter nachmachen und die Kunden sollen erkennen, dass Sie die Waren verkaufen und auf Sie zukommen. Die (Dienst-) Leistungen soll die Marke „A“ also schützen.

Dann ist es wichtig, dass Ihre Marke genau das widerspiegelt. Die Verzeichnis würde dann wie folgt aussehen: „Einzel- und Großhandelsdienstleistung in Bezug auf Bekleidung“ in Klasse 35.

Stellen Sie – oder wollen Sie in Zukunft – auch Waren selber herstellen, die dann mit Ihrem Logo „A“ bedruckt werden, dann sollten Sie neben der vorgenannten Dienstleistung, auch die Ware „Bekleidung“ in das Waren-/ Dienstleistungsverzeichnis aufnehmen.

Sie wollen Ihre Marketingbemühungen auch sicher geschützt wissen? Das können Sie entweder auf eigene Faust oder mit unserer Hilfe angehen.