Vertriebsrecht

Sie haben tolle Produkte - davon erfährt die Welt nur, wenn Sie diese bewerben und verkaufen. Sofern Sie als Hersteller Ihre Produkte über eigene Niederlassungen oder einen eigenen Onlineshop unmittelbar an Endkunden verkaufen, kommen Sie mit dem Vertriebsrecht wahrscheinlich nur am Rande in Berührung. Beim indirekten Vetrieb über sogenannte Absatzmittler, beispielsweise Handelsvertreter, Vetragshändler, Distributoren oder Franchisenehmer ist das Vertriebsrecht hingegen essentiell, um Ihre Ware effektiv und langfristig in den Markt bringen zu können - im Idealfall grenzüberschreitend.

Als Rechtsgebiet mit Anteilen des Zivil-, Handels-, Wettbewerbs-, Urheberrecht- und Kartellrechts, das europarechtlichen Einflüssen unterliegt, spielen viele verschiedene Aspekte eine Rolle. Damit Sie hier keinen Fallstricken unterliegen, unterstützen wir Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Vertriebsstrategie in juristischer Hinsicht. Wir gestalten und prüfen beispielsweise Vertragshändler-, Handelsvertreter- und Franchising-Verträgen oder auch Liefer- und Einkaufsbedingungen. Der oft verwendete Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) muss nicht zwingend zu Ihrem Vorteil sein - wir beraten bei der optimalen Formulierung. Und sollten Sie einmal einen Produktrückruf durchführen müssen, beraten wir beim bestmöglichen Vorgehen und der konkreten Umsetzung.

Was wir für Sie tun können:

  • Gestaltung von
    •     Handelsvertreterverträgen,
    •     Vertragshändlerverträgen,
    •     Franchising-Verträgen,
  • Prüfen und Formulieren von allgemeinen Geschäfts-, Einkaufs-, Liefer- oder Servicebedingungen,
  • Erstellen von Lizenzverträgen,
  • Beratung im Vorfeld und bei der Durchführung von Produktrückrufen.