Mein Konkurrent, die Datenschutzsau - Teil 2

Und warum soll ich dem das jetzt trotzdem durchgehen lassen?

Wenn man sich mit der Implementierung der DSGVO wirklich befasst hat, wird man festgestellt haben, dass das Hauptproblem eigentlich immer in einer Risikoabwägung bestand (wie man das macht, haben wir hier zusammengefasst).

Und wer dabei eine halbwegs vernünftige Risikoakzeptanz an den Tag legt und seinem Unternehmen wohlwollend gegenüber steht, wird dabei einen Ansatz wählen, der effizientem Marketing im Zweifel den Vorrang vor einer engstirnigen Auslegung der gesetzlichen Vorgaben gibt - jedenfalls, bis sich in ein paar Jahren in den relevanten Feldern der Staub gelegt und eine europaweit einheitliche Rechtsprechungslinie etabliert hat.

Wenn man aber in so einer Situation auf die Konkurrenz losgeht, muss man mit einem entsprechenden Echo rechnen. Und an der Fortbildung des Rechts sollte man als Unternehmen nun wirklich kein Interesse haben; das sollen doch bitte andere übernehmen.

Also: was tun?

Sollte man selbst von einer Abmahnung der Konkurrenz betroffen sein, ist die Marschroute klar: das Marketing der Gegenseite wird bis auf die Knochen auseinandergenommen und es setzt eine Abmahnung in Gegenrichtung, dass es scheppert. Und dann einigt man sich.

Will man sich allerdings selbst gegen unlautere Praktiken der Konkurrenz wehren, ist dieser Weg nicht in gleichem Maße eröffnet: man kann ja nicht damit rechnen, dass der Wettbewerb genauso vernünftig reagiert. Wenn man Pech hat, handelt man sich eine eskalierende Streitigkeit bis zum Europäischen Gerichtshof ein - das Risiko ist schlicht zu groß. Es bleiben zwei Möglichkeiten:

 

1. Denunziation

Es ist hässlich, historisch vorbelastet und auch sonst ziemlich negativ besetzt - aber wenn man die offene Konfrontation aus zutreffenden betriebswirtschaftlichen Gründen nicht suchen kann, stellt eine anonyme Anzeige bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eine reelle Möglichkeit dar.

Problematisch ist hier vor allem die Lage der Aufsichtsbehörden: die sind nämlich komplett unter Wasser. Die Wahrscheinlichkeit, eine dortige (wirkungsvolle) Reaktion durch eine anonyme Anzeige hervorzurufen, ist daher bei "Allerweltsverstößen" eher gering. Erfolgversprechend sind allenfalls Anzeigen wegen Rechtsverletzungen in größerem Maßstab - das betrifft insbesondere

  • Kaltakquise per E-Mail ohne Einwilligung,
  • Werbung unter Einsatz von Kundenlisten ohne Einwilligung (etwa Facebook Custom Audience mit erweitertem Abgleich oder
  • physisches Tracking (WLAN-Tracking) in Bundesländern, deren Aufsichtsbehörden so etwas für Teufelszeug halten.

Mit dem Vorwurf, der Konkurrent setze Google Captchas ohne Rechtsgrundlage ein, braucht man einer Aufsichtsbehörde dagegen gar nicht erst zu kommen.

Parallel bietet es sich an, Verbraucher- oder Wettbewerbszentralen zu informieren. Auch hier sind die Aussichten, etwas zu bewegen, allerdings jedenfalls bei einer anonymen Anzeige eher gering. Diese Institutionen haben zwar - von ziemlich zahlreichen schwarzen Schafen abgesehen - das Gemeinwohl im Blick. Auch und gerade deshalb lassen sie sich allerdings sehr ungern im Wettbewerbskampf instrumentalisieren. Und wenn eine Anzeige anonym daherkommt, ist die Stoßrichtung meist klar.

2. Die Faust in der Tasche?

Klingt erstmal ärgerlich - aber nur auf den ersten Blick. Ruhe an der Wettbewerbsfront bedeutet auch mehr eigene Freiheit.

Und die sollten Sie nutzen: optimieren Sie noch einmal Ihre Abläufe unter dem Gesichtspunkt einer marketingfreundlichen Grundeinstellung. Wo Sie sich für den Datenschutz verbiegen müssen, bietet es sich an, das als kundenfreundlichen Vorzug in Ihr Marketing einzubeziehen.

Der Ruf von "Datenschleudern" hat nach der Berichterstattung erheblich gelitten -im Verbrauchergeschäft ist das ein Punkt, bei dem man mit einem dokumentiert guten Standard durchaus punkten kann. Und nicht zuletzt kann man das - etwa im Bereich von SaaS-Diensten oder anderen Web-Angeboten - durchaus auch unter Nennung des Konkurrenten als Negativbeispiel ausschlachten.

Zusammenfassung

Wenn die Konkurrenz sich einen illegalen Vorteil verschafft, muss man das ernst nehmen - gerade derartige Vorsprünge im Marketing lassen sich mit lauteren Mitteln oft nur schwer wettmachen.

Gerade im Datenschutzrecht ist die Lage allerdings nach wie vor so unübersichtlich, dass man eine Auseinandersetzung nicht aktiv suchen sollte. Die alternativen Möglichkeiten, für eine Sanktionierung zu sorgen, sind recht dünn gesäht und zahnlos.

Was bleibt: man muss die Lücke zulaufen. Das geht durch ein Optimierung der eigenen Prozesse, gegebenenfalls eine Erhöhung der eigenen Risikotoleranz in Datenschutzfragen und gegebenenfalls den Einsatz der eigenen Datenschutzmaßnahmen als Werbeargument.

Wenn einem dann selbst ein Konkurrent einmal quer kommen sollte, wird er selbst regelmäßig so viel Angriffsfläche bieten, dass er nach einer Abmahnung in Gegenrichtung nicht wieder aufsteht. Und ja, wir wissen dann, wie das geht - sprechen Sie uns ans.