
Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH aus Emmerich sorgt seit Jahren für Ärger bei Gewerbetreibenden, Freiberuflern und kleinen Unternehmen. Immer wieder berichten Betroffene, dass sie unerwartet eine Rechnung der Firmenauskunft P.U.R. GmbH über mehrere tausend Euro erhalten haben - ohne dass sie sich an den Abschluss eines Vertrages erinnern können. Grundlage dieser Forderung ist ein Anruf, in dessen Verlauf ein kostenpflichtiger Eintrag im Online-Branchenverzeichnis „Firmenauskunft24“ (fa-24.com) vereinbart worden sein soll. Viele Unternehmer berichten jedoch, dass sie sich nicht an das Telefonat oder den Vertragsabschluss und die mit dem Vertrag einhergehenden Kosten erinnern können. Zahlreiche Fälle ähneln dem typischen Muster einer Branchenbuch-Abzocke, bei der mit irreführenden Telefonanrufen und unklaren Vertragsbedingungen versucht wird, teure Abonnements zu verkaufen.
Eine vergleichbare Masche ist bekannt von der Suchmaschinen Service GmbH sowie der SEO Medien GmbH, die nach dem gleichen Muster vorgehen.
Sie brauchen Hilfe? Wir sind auf solche Fälle spezialisiert.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf, wenn Sie eine Rechnung oder Mahnung von fa-24.com / Firmenauskunft24 oder eine Klage der Firmenauskunft P.U.R GmbH erhalten haben. Wir prüfen die Rechtslage für Sie schnell und fundiert – und helfen Ihnen, unangemessene Forderungen abzuwehren.
Die hier bereitgestellten Informationen dienen der ersten Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechtslage kann sich verändern. Bei Fragen erreichen Sie uns unter 0211 63552340 oder hello@franz.de. Idealerweise fügen Sie bitte Ihrer E-Mail bereits die bisherige Kommunikation bei.
Telefonakquise durch Firmenauskunft24 – Das Geschäftsmodell
Zahlreiche Unternehmer berichten, dass sie von der P.U.R. GmbH telefonisch kontaktiert wurden. Oft wird suggeriert, man sei bereits langjähriger Kunde, und es gehe lediglich um eine Verlängerung. In anderen Fällen soll sich der Anrufer unter anderem Namen vorgestellt haben. Kosten oder Vertragsbedingungen kommen im Gespräch laut Betroffenen meist gar nicht zur Sprache.
Auffällig ist: Es wird um Zustimmung zur Aufzeichnung des Gesprächs gebeten. Diese Mitschnitte dienen später möglicherweise als angeblicher Beweis für einen Vertragsabschluss – doch einige Mandanten vermuten, dass die Aufnahmen im Nachhinein manipuliert wurden.
Rechnung von fa-24.com – Muss ich zahlen?
Nach dem Telefonat folgt meist eine Begrüßung als „neuer Kunde“ per Post – inklusive einer Rechnung für einen Brancheneintrag bei fa-24.com. Viele Unternehmen fragen sich dann: „Habe ich wirklich einen rechtsgültigen Vertrag geschlossen?“
Tatsächlich ist es so: Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen sein sollte, muss die Firmenauskunft P.U.R. GmbH beweisen, mit wem, wann und worüber genau eine Einigung erfolgt ist – inklusive aller Konditionen.
Rechtliche Einschätzung – Vertrag am Telefon wirksam?
Für Unternehmer gilt kein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei Verbrauchern. Dennoch:
- Unerwünschte Werbeanrufe bei Unternehmen sind rechtswidrig.
- Ein Vertrag über einen Branchenbucheintrag kann u. U. als Werkvertrag gelten – mit der Folge, dass dieser jederzeit kündbar ist.
- Bei rechtzeitiger anwaltlicher Intervention kann die Forderung auf weniger als 100 € begrenzt werden – falls überhaupt ein Vertrag zustande kam.
Was Sie tun sollten, wenn Sie Post von der Firmenauskunft24 erhalten haben
- Keine Zahlung leisten
- Nicht telefonisch reagieren – vermeiden Sie erneute Gesprächsmitschnitte
- Dokumentieren Sie alle Schreiben und die Dauer des Telefonats (Routerprotokoll)
- Anwalt einschalten, um:
- die Forderung zurückzuweisen
- ggf. Anfechtung und Kündigung zu erklären
- eine negative Feststellungsklage zu prüfen
Unsere Erfahrung zeigt: Viele Forderungen verlieren an „Druck“, sobald ein Anwalt professionell widerspricht. Dennoch versuchen manche Vertreter der P.U.R. GmbH auch danach noch, eine Zahlung zu erreichen – teils mit dem Hinweis auf „Kulanzangebote“.
Wer steckt hinter fa-24.com und der P.U.R. GmbH?
Hinter dem Onlineverzeichnis fa-24.com (Firmenauskunft24) steht die P.U.R. GmbH aus Emmerich. In der Vergangenheit war dieses Geschäftsmodell unter weiteren Firmennamen aktiv – u. a. Business Service Media GmbH. Geschäftsführer ist derzeit Christian Reining. Die rechtliche Vertretung erfolgt häufig durch Rechtsanwalt Schneider, die Kanzlei Boelke (Köln) oder vereinzelt durch die Kanzlei Hebinger (Neustadt).
Bei einer Google-Suche nach „fa-24 Betrug“ oder „Firmenauskunft24 Rechnung“ finden sich viele Hinweise auf ähnlich gelagerte Fälle.
Fazit: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH arbeitet mit Taktiken, die viele als Abzocke über das Telefon empfinden. Lassen Sie sich nicht verunsichern. Verträge per Telefon sind rechtlich oft angreifbar – insbesondere, wenn die Inhalte unklar oder irreführend waren.
Aktuelle Entwicklungen zur Firmenauskunft P.U.R. GmbH (fa-24.com)
03.06.2025
Wie berichtet, hat das Amtsgericht Bad Salzungen am 16.01.2025 zugunsten des Mandanten ein Versäumnisurteil erlassen. Auch nach dem Einspruch der Firmenauskunft P.U.R. GmbH wird das Versäumnisurteil aufrechterhalten, die Klage abgewiesen und die Kosten des Verfahrens der Klägerin auferlegt. Im Kern führt das Gericht aus, dass die Klägerin keinen wirksamen Vertragsschluss belegen könne. Es fehle an einer Einigung über die wesentlichen Vertragsbestandteile. Gegen das Urteil hat die Firmenauskunft P.U.R. GmbH nun Berufung eingelegt. Wir werden weiter über den Fall berichten, der uns aktuell jedenfalls darin bestärkt, das es sich lohnt gegen die geltend gemachten Ansprüche anwaltlich vorzugehen.
13.02.2025
Immer häufiger nimmt die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ihre Zahlungsklagen vor Gericht kurz vor der mündlichen Verhandlung zurück. Dieses Muster zeigt sich besonders in Fällen, in denen betroffene Unternehmer durch einen Anwalt vertreten sind und sich schriftlich umfangreich zur Wehr setzen. Auch vor dem Amtsgericht Essen-Steele wurde die Klage nun zurückgenommen – offenbar, um zusätzliche Prozesskosten zu vermeiden. Solche Rückzüge vor der Verhandlung deuten darauf hin, dass das Unternehmen eine inhaltliche Auseinandersetzung scheut.
11.02.2025
Vor dem Amtsgericht Lennestadt hat die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ebenfalls kurz vor der Verhandlung ihre Klage zurückgezogen. Der Termin wurde daraufhin aufgehoben. Auch hier zeigt sich das wiederkehrende Muster der prozessökonomischen Rücknahme durch das Unternehmen hinter fa-24.com.
07.02.2025
Nach einer fundierten Klageerwiderung hat die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ihre Klage vor dem Amtsgericht Paderborn zurückgenommen. Diese Strategie der Rücknahme vor Verhandlungen wiederholt sich immer dann, wenn eine rechtliche Verteidigung professionell vorbereitet wurde.
28.01.2025
Im Verfahren vor dem Amtsgericht Detmold hat die P.U.R. GmbH ihre Klage mit der Begründung „aus Kostengründen“ zurückgenommen, nachdem das Gericht eine Videoverhandlung abgelehnt hatte. Damit ist der geltend gemachte Anspruch verjährt. Die gesamten Verfahrenskosten wurden der Firmenauskunft24 auferlegt.
27.01.2025
Achtung bei Vergleichsangeboten: Wer mit der Firmenauskunft P.U.R. GmbH eine Ratenzahlung oder Reduzierung der geforderten Summe vereinbart, könnte dadurch einen neuen Vertrag schließen. Dadurch könnten alle rechtlichen Zweifel an einem ursprünglich nur mündlich oder telefonisch geschlossenen Vertrag entfallen. Eine solche Zustimmung sollte daher gut überlegt und möglichst nur nach anwaltlicher Prüfung erfolgen.
16.01.2025
Vor dem Amtsgericht Bad Salzungen ist erneut niemand von Seiten der Firmenauskunft24 erschienen. Das Gericht erließ daher auf Antrag ein Versäumnisurteil. Dieses Verhalten verstärkt den Eindruck, dass das Unternehmen auf inhaltliche Diskussionen verzichtet, wenn fundierte Verteidigungen vorliegen.
08.01.2025
Seit dem Jahreswechsel 2025 erreichen uns zahlreiche neue Mandate. Die Betroffenen berichten von nun zugestellten Klagen, die bereits Ende 2024 eingereicht wurden. Ziel scheint es zu sein, Verjährung von Forderungen aus Telefongesprächen des Jahres 2021 zu vermeiden. Leider kommen viele Unternehmer erst nach Zustellung auf uns zu, was Verteidigungsstrategien zeitlich erschwert – dennoch bleiben die Erfolgsaussichten gut, da die Firmenauskunft24 die Auseinandersetzung mit umfangreichen Erwiderungen offenbar meidet.
19.11.2024
Die Taktik der Firmenauskunft P.U.R. GmbH, Betreiberin von fa-24.com, bleibt schwer durchschaubar. Obwohl das Unternehmen regelmäßig darum bittet, an mündlichen Verhandlungen per Videokonferenz teilnehmen zu dürfen, erscheint der Prozessbevollmächtigte – etwa Herr Kollege Hebinger – dann nicht zum Termin. So geschehen vor dem Amtsgericht Saarbrücken, wo erneut ein Versäumnisurteil erging. Die Klage wurde abgewiesen, die Kosten trägt die Firmenauskunft. Es bleibt abzuwarten, ob Einspruch eingelegt wird – bisher geschieht das selten.
30.09.2024
Auch vor dem Amtsgericht Nürnberg-Fürth wurde die Klage gegen einen betroffenen Unternehmer durch Versäumnisurteil abgewiesen. Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH war ohne Entschuldigung nicht erschienen. Besonders bemerkenswert: Obwohl regelmäßig auf Videoverhandlungen gedrängt wird, bleibt die Teilnahme auch bei Zustimmung des Gerichts aus. Dieses Verhalten deutet auf eine gewisse Strategie hin, Klagen formal zurückfallen zu lassen, ohne inhaltlich zu verhandeln.
11.09.2024
Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH hat ihren Geschäftssitz nun offiziell verlegt. Neue Adresse: Klosterstraße 21–24, 46446 Emmerich am Rhein.
29.08.2024
Auch vor dem Amtsgericht Leipzig erschien niemand seitens der Firmenauskunft. Das Gericht entschied per Versäumnisurteil zu Lasten der Klägerin und legte ihr die gesamten Verfahrenskosten auf. Das Unternehmen setzt offenbar weiterhin darauf, in letzter Minute Verhandlungen zu vermeiden oder unbesucht zu lassen – ein Muster, das Betroffene erkennen und anwaltlich nutzen sollten.
25.07.2024
Erneut ist die Firmenauskunft P.U.R. GmbH nicht zu einer angesetzten Verhandlung erschienen – diesmal vor dem Amtsgericht Bad Segeberg. Das Gericht verhängte ein Versäumnisurteil zulasten des Unternehmens. Auch in diesem Fall muss die Klägerin sämtliche Kosten des Verfahrens übernehmen.
24.07.2024
Vor dem Amtsgericht Leipzig (Az.: 102 C 6088/23) wurde die Zahlungsklage der Firmenauskunft24 abgewiesen. Das Gericht sah es als nicht erwiesen an, dass im nicht aufgezeichneten Teil des angeblichen Telefonvertrags überhaupt eine eindeutige kostenpflichtige Vereinbarung getroffen wurde. Zudem war nicht nachgewiesen, dass die Mitarbeiterin am Telefon vertraglich bevollmächtigt war. Eine klare Bestätigung, dass Telefonverträge ohne belastbare Aufzeichnung und Bevollmächtigung nicht durchsetzbar sind.
06.06.2024
Im Verfahren vor dem Amtsgericht Kleve hat die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ihre Klage zurückgezogen, nachdem das Gericht einem von uns benannten Zeugen für den nicht aufgezeichneten Gesprächsteil zugestimmt hatte. Dieses Vorgehen zeigt erneut: Sobald es konkret um Beweisführung für den tatsächlichen Inhalt der Telefonakquise geht, zieht sich die Firmenauskunft24 zurück. Die Klage wurde kostenpflichtig eingestellt.
29.05.2024
Das Amtsgericht Dillingen hatte im Vorfeld signalisiert, die Klage abweisen zu wollen. Statt sich der rechtlichen Diskussion zu stellen, ließ die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ein weiteres Versäumnisurteil gegen sich ergehen. Dieses Verhalten passt zur Strategie, unangenehmen Gerichtsentscheidungen auszuweichen.
24.05.2024
In der WDR-Sendung Lokalzeit Ruhr wurde über das Geschäftsmodell der Firmenauskunft24 (fa-24.com) berichtet. Die Redaktion beleuchtet unter anderem die Vorgehensweise bei telefonischer Akquise, die juristisch zweifelhaften Verträge und das prozessuale Verhalten des Unternehmens. Der Beitrag kann helfen, weitere Betroffene zu sensibilisieren und informiert über ihre Rechte.
17.05.2024
Im Verfahren vor dem Amtsgericht Borna hatte die Firmenauskunft P.U.R. GmbH zunächst Einspruch gegen ein Versäumnisurteil eingelegt. Diesen zog sie jedoch »aus Kostengründen« zurück. Die Klage wurde daraufhin endgültig und kostenpflichtig abgewiesen.
In einem anderen Verfahren vor dem Amtsgericht Saarbrücken entschied das Gericht teilweise zugunsten der Klägerin: Die Mandantin soll zwei Drittel des Betrags zahlen. Die Begründung: Der Vertrag sei wirksam geschlossen, habe sich aber nicht automatisch verlängert, da rechtzeitig gekündigt wurde. Gegen diese Entscheidung wurde Berufung beim Landgericht Saarbrücken eingelegt.
24.04.2024
Vor dem Amtsgericht Cham wurde die Klage der Firmenauskunft P.U.R. GmbH kostenpflichtig abgewiesen. Das Gericht hatte zuvor Zweifel an der Wirksamkeit eines Vertragsschlusses geäußert. Auch die Höhe der Forderung wurde als wucherähnlich kritisiert. Die Kammer schlug eine Zahlung von nur 25 % des ursprünglich verlangten Betrags vor. Die Klägerin erschien nicht zum Termin – das Urteil ist rechtskräftig, da kein Einspruch eingelegt wurde.
11.04.2024
Das Amtsgericht Dillingen äußert in einem Hinweisbeschluss erhebliche Zweifel an einem wirksamen Vertragsschluss mit der Firmenauskunft P.U.R. GmbH. Selbst wenn ein Vertrag zustande gekommen wäre, handele es sich um einen Werkvertrag, der jederzeit kündbar sei. In diesem Fall könne lediglich ein anteiliger Vergütungsanspruch bestehen. Weiterhin verweist das Gericht auf ein auffälliges Missverhältnis zwischen Preis und Leistung, das womöglich als Wucher gemäß § 138 BGB zu bewerten sei.
10.04.2024
Vor dem Amtsgericht Borna erschien der Rechtsvertreter der Firmenauskunft P.U.R. GmbH nicht zur mündlichen Verhandlung. Da das Gericht eine Videoverhandlung abgelehnt hatte, erging ein Versäumnisurteil. Die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.
02.04.2024
Nach Eingang der Klageerwiderung schlug das Amtsgericht Fürth vor, statt der ursprünglich geforderten 1.904,00 € nur 634,66 € zu zahlen – ein Drittel der Klageforderung. In seiner Einschätzung stellte das Gericht klar, dass es an der Klägerin liege, den Abschluss eines gültigen Telefonvertrags nachzuweisen.
15.03.2024
Im Verfahren vor dem Amtsgericht Korbach hat Herr Kollege Hebinger für die Klägerin den Vergleichsvorschlag des Gerichts akzeptiert – ausdrücklich »allein aus wirtschaftlichen Gründen und ohne Präjudiz«. Der Mandant zahlt statt 1.782,52 € nur 500,00 €. Eine vollständige Zahlung wäre angesichts der offenen Rechtsfragen risikoreich gewesen.
06.03.2024
In aktuellen Klagen verlangt die Firmenauskunft24 (fa-24.com) nicht nur ein Entgelt für den Eintrag im Branchenbuch, sondern zusätzlich eine Gebühr für einen sogenannten „rotierenden Startseiteneintrag“. Im Gesprächsmitschnitt heißt es dazu: „... im ersten Monat gratis, danach monatlich 99,00 € netto.“ Bei einer angenommenen Laufzeit von drei Jahren summiert sich dies auf 3.465,00 €. Betroffene sollten sich gegen solche nachträglichen Kostenfallen im Branchenverzeichnis zur Wehr setzen.
01.03.2024
Auch das Amtsgericht Korbach hat nach Eingang der Klageerwiderung deutlich gemacht, dass die Erfolgsaussichten der Klägerin eher gering sind. Das Gericht schlug erneut einen Vergleich in Höhe von 500,00 € statt der geforderten 1.782,62 € vor. Sollte keine Einigung erfolgen, wäre ein Gutachten zur Werthaltigkeit der Leistungen der Firmenauskunft P.U.R. GmbH notwendig. Das unterstreicht, dass die tatsächliche Leistung den geforderten Preis häufig nicht rechtfertigt.
17.01.2024
Aktuell erreichen uns vermehrt Klagen zu Telefonverträgen aus dem Jahr 2020. Offenbar möchte die Firmenauskunft P.U.R. GmbH durch die verspätete Zustellung noch die Verjährung zum Jahresende 2023 unterbrechen. Maßgeblich ist dabei das Einreichen der Klage – nicht die Zustellung. Wer jetzt Klageunterlagen erhält, sollte besonders auf die gerichtlich gesetzten Fristen achten und umgehend rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen.
22.09.2023
Im Verfahren vor dem Amtsgericht Saarbrücken kündigte das Gericht an, die Zahlungsklage der Firmenauskunft24 abweisen zu wollen. Der beklagten Unternehmerin wurde ein Gegenanspruch wegen unerlaubter Telefonwerbung in Höhe der Klageforderung zugesprochen. Die Aufrechnung mit diesem Gegenanspruch ließ den ursprünglichen Zahlungsanspruch der Klägerin erlöschen.
31.08.2023
Vor dem Amtsgericht Berlin-Lichtenberg fand eine Verhandlung per Video statt. Der Prozessbevollmächtigte der Firmenauskunft P.U.R. GmbH, Herr Kollege Boelke, nahm daran teil. Das Gericht vertrat die vorläufige Auffassung, dass aufgrund des aufgezeichneten Telefonmitschnitts ein Vertrag zustande gekommen sei. Ob dieser wegen Wuchers oder arglistiger Täuschung anfechtbar ist, ließ das Gericht offen. Die Parteien einigten sich auf eine Zahlung von 1.500 € in Raten – deutlich weniger als die ursprünglich geforderten 3.750,00 €.
14.08.2023
In zahlreichen Fällen wurde die Zahlungsaufforderung der Firmenauskunft P.U.R. GmbH nach anwaltlicher Zurückweisung nicht weiterverfolgt. Nun – zweieinhalb Jahre nach einem angeblichen Telefonvertrag – meldete sich der beauftragte Rechtsanwalt Hebinger erneut und fragte nach, ob Zahlungsbereitschaft besteht. Aus unserer Sicht ist das eine Reaktion auf eine drohende Verjährung der Forderung zum Jahresende. Betroffene sollten keine Zugeständnisse machen, ohne rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
03.07.2023
Wieder hat die Firmenauskunft24 ein Versäumnisurteil des Amtsgerichts Düsseldorf akzeptiert, nachdem zuvor ein Einspruch eingelegt worden war. Die Rücknahme dieses Einspruchs beendet das Verfahren endgültig zu Lasten der Klägerin. Die Kosten trägt wie üblich die Firmenauskunft P.U.R. GmbH.
19.06.2023
Die Staatsanwaltschaft Kleve führt derzeit ein Sammelverfahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs gegen die Firmenauskunft P.U.R. GmbH und/oder einen ihrer Geschäftsführer. Betroffene Unternehmer werden gebeten, nähere Angaben zu ihren Telefonkontakten zu machen – insbesondere zur Frage, ob es sich erkennbar um einen Neuvertrag handelte, welche Identität der Anrufer vorgab und wie hoch der verursachte Schaden war. Diese Ermittlungen könnten künftig auch zivilrechtliche Klageverfahren beeinflussen.
22.05.2023
Vor dem Amtsgericht Wipperfürth wurde ein anberaumter Verhandlungstermin kurzfristig aufgehoben. Grund: Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH hat nach Erhalt der Klageerwiderung ihre Forderung kostenpflichtig zurückgenommen. Diese Verhaltensweise zeigt erneut, dass eine qualifizierte anwaltliche Verteidigung dazu führen kann, Zahlungsklagen abzuwehren, ohne dass es zu einer mündlichen Verhandlung kommt.
14.04.2023
Auch vor dem Amtsgericht Düsseldorf blieb die Firmenauskunft24 erneut fern. Weder Vertreter der GmbH noch deren Anwalt erschienen zum Termin. Es erging ein weiteres Versäumnisurteil – die Kosten des Verfahrens wurden der Klägerin auferlegt. Interessant: Bisher hat sie die zugesprochenen Kosten in vergleichbaren Fällen stets vollständig gezahlt.
29.03.2023
Erneut wurde eine Zahlungsklage der Firmenauskunft P.U.R. GmbH zurückgenommen – diesmal vor dem Amtsgericht Andernach. Nach Anzeige der Mandatierung verzichtete das Unternehmen auf die Klage. Der Mandant musste nicht zahlen und erhält die angefallenen Anwaltskosten erstattet.
15.03.2023
Auch im Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg zeigte sich das altbekannte Muster: Die Firmenauskunft P.U.R. GmbH sowie ihr Rechtsvertreter blieben der mündlichen Verhandlung fern. Das Gericht erließ ein kostenpflichtiges Versäumnisurteil. Ein weiteres Beispiel für das konsequente Vermeiden von Entscheidungen in der Hauptsache.
14.03.2023
Das Amtsgericht Dillingen an der Donau hat eine Klage der Firmenauskunft P.U.R. GmbH abgewiesen. Auch wenn die Begründung des Urteils aus unserer Sicht unzureichend ist, zählt das Ergebnis: Die Zahlungspflicht wurde verneint.
26.01.2023
Im Verfahren vor dem Amtsgericht Solingen zog Herr Kollege Hebinger – anwaltlicher Vertreter der Klägerin – die Klage gegen den Mandanten kommentarlos zurück. Damit entfällt jede Zahlungsverpflichtung, und die Verfahrenskosten gehen zu Lasten der Firmenauskunft P.U.R. GmbH.
25.01.2023
Weder die Firmenauskunft P.U.R. GmbH noch ihr Anwalt erschienen zur mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht Bergisch Gladbach. Das Gericht erließ antragsgemäß ein Versäumnisurteil – die Klage wurde kostenpflichtig abgewiesen.
16.01.2023
Die Klägerin nahm ihren Einspruch gegen ein Versäumnisurteil des Amtsgerichts Strausberg zurück. Damit ist das Urteil rechtskräftig mit dem Ergebnis, dass der Mandant keine Zahlung leisten muss und zudem die verauslagten Anwaltskosten erstattet werden.
02.01.2023
Die Firmenauskunft24 (fa-24.com) macht neuerdings auch Forderungen aus angeblich verlängerten Verträgen geltend. Begründet wird dies damit, dass der Kunde nicht rechtzeitig gekündigt habe. Wichtig zu wissen: Selbst wenn ein Vertrag verlängert worden sein sollte, kann er regelmäßig vorzeitig beendet werden – insbesondere, wenn es sich rechtlich um einen Werkvertrag handelt.
06.12.2022
Zum Verhandlungstermin vor dem Amtsgericht Strausberg erschienen weder der Anwalt der Firmenauskunft P.U.R. GmbH noch der geladene Zeuge des Unternehmens. Das Gericht erließ antragsgemäß ein Versäumnisurteil – die Klägerin trägt die vollen Kosten.
30.08.2022
In Reaktion auf ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 30. März 2022 zog die Firmenauskunft P.U.R. GmbH ihre Klage mit Schriftsatz vom 25. August 2022 zurück. Auch in diesem Fall trägt die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits.
27.06.2022
Ein deutliches Signal setzt das Amtsgericht Köln in einem Urteil vom 30. März 2022: Der Vertrag mit der Firmenauskunft P.U.R. GmbH wird wegen Wuchers gemäß § 138 Abs. 1 BGB für nichtig erklärt. Betroffene können sich auf dieses Urteil berufen, um ähnliche Forderungen abzuwehren.
13.07.2021
Vor dem Amtsgericht Neuss zeigte sich eine klare Linie: In Anlehnung an ein BGH-Urteil (VII ZR 70/17) stuft das Gericht den Vertrag mit der Firmenauskunft P.U.R. GmbH als Werkvertrag ein. Ein solcher kann jederzeit gekündigt werden, wobei nur anteilig gezahlt werden muss. Die Klägerin nahm daraufhin die Klage zurück – offenbar, um eine Präzedenzentscheidung zu vermeiden. Die Mandanten erhielten zudem die Anwaltskosten im Rahmen einer Widerklage erstattet.
29.05.2020
In einem Hinweis vom 29. Mai 2020 vertritt das Amtsgericht Neuss zunächst die Auffassung, dass ein Unternehmer grundsätzlich wissen müsse, was er am Telefon erklärt. Das Gericht ging daher von einem wirksamen Vertragsschluss mit der Firmenauskunft P.U.R. GmbH aus. Allerdings soll in einem späteren Termin im Juli 2021 die damalige Mitarbeiterin der GmbH als Zeugin gehört werden. Sollte sie bestätigen, dass sie sich in dem Telefonat auf einen vermeintlich bestehenden Vertrag bezog, wäre eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung wohl erfolgreich.
30.04.2020
Das Landgericht Ingolstadt (Az. 1 HK O 621/20) hat der Firmenauskunft24 (fa-24.com) Anfang April 2020 , mit denen keine Geschäftsbeziehung besteht. Verstöße gegen dieses Verbot können mit einem empfindlichen Ordnungsgeld geahndet werden. Zwar wurde diese einstweilige Verfügung Medienberichten zufolge im Juni 2020 teilweise wieder aufgehoben – das grundsätzliche Risiko bleibt bestehen, insbesondere bei Werbeanrufen ohne Einwilligung. Auffällig ist: Viele ursprünglich außergerichtlich geltend gemachte Forderungen wurden nicht weiterverfolgt oder endeten in zurückgenommenen Mahnverfahren. Ein Beispiel dafür ist ein Fall beim Amtsgericht Düsseldorf, bei dem die Kanzlei BOELKE aus Köln für die Klägerin auftrat.