BGH? Welcher BGH?

Der Bundesgerichtshof entscheidet gegen Tesla-Kunden – und Franz Partners-Mandanten bekommen trotzdem Recht.
Es ging durch die Presse: Der Bundesgerichtshof von Tesla-Kunden vom Tisch, mit denen sie ihren Kaufvertrag mit Tesla rückabwickeln wollten. Der von vielen anderen Kanzleien gerügte Fehler, eine fehlende Telefonnummer, sei eine Petitesse. Mandanten von Franz Partners ging es da anders. Das Oberlandesgericht Stuttgart schaute sich den Beschluss des BGH an und kam zum zutreffenden Schluss: Kann schon sein, ist aber auch nicht so wichtig.
Wir hatten eine größere Zahl weiterer Rechtsverletzungen von Tesla recherchiert und aufgezeigt, die das OLG Stuttgart letztlich überzeugten. Es sprach den hier vertretenen Mandanten in zwei Urteilen nicht nur einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises zu - sie müssen auch keinen Wertersatz für die gefahrenen Kilometer leisten.
Das öffnet Perspektiven auch für viele, die erst in jüngerer Zeit bereut haben, ihr Geld dem Raketenjungen gegeben zu haben, der bei Tesla die Zügel in der Hand hält. Viele der Fehler wurden erst spät abgestellt. Das lässt zwanglos den Schluss zu, dass es keine Fehler sind, sondern Absicht, um Kunden vom Widerruf abzuhalten. Das fällt jetzt auf Tesla zurück. Ob ein Widerruf möglich ist, muss dabei anhand des Kaufdatums und der Vertragsunterlagen individuell geprüft werden.
Anlaufpunkt ist dabei unsere Partnergesellschaft, der Protectra GmbH. Sie sichtet die Unterlagen und vermittelt eine kostenlose anwaltliche Erstprüfung. Vor allem aber unterstützt sie Tesla-Kunden bei der Vermeidung von Fallstricken. Tesla geht nämlich durchaus trickreich vor, um betroffenen Kunden Steine in den Weg zu legen. So werden Rückgabeversuche wahrheitswidrig bestritten, E-Mails sollen verloren gegangen sein (trotz Eingangsbestätigung...) oder geltend gemacht, eine Rückgabe sei nur nach vorheriger Terminsabsprache möglich - was man sich dort schlicht ausgedacht hat; im Gesetz steht davon jedenfalls nichts. Die Protectra GmbH hat auf jeden dieser zahlreichen Versuche die passende Antwort. Auch insoweit gibt der Erfolg vor dem OLG Stuttgart den Protectra-Kunden recht:
Wenn man mit Hilfe der Protectra GmbH akribisch gesetzkonform agiert, spielt es für den Zahlungsanspruch oft noch nicht einmal eine Rolle, wenn das Fahrzeug im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung noch im Besitz des Kunden ist.
Nähere Informationen finden Sie unter .
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Protectra GmbH
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