Das beA - des Anwalts Problemkind

Ein Nischenthema, für unsere praktische Arbeit allerdings von hoher Bedeutung: Ein völlig misratenes Softwareprodukt der Bundesrechtsanwaltskammer, dessen Nutzung verpflichtend ist. Man soll sich ja eigentlich nicht mit Windmühlenkämpfen aufhalten. Die Missstände sind allerdings so drastisch, dass wir sie zum Anlass für ein paar Fingerübungen im IT-Recht nehmen.

Im Blog der Fachpublikation "Computer & Recht" dokumentieren wir den Gang der Dinge. Das Problem ist nämlich nicht etwa schlechte Bedienbarkeit oder Ähnliches - es ist nicht mehr möglich, sicherzugehen, dass fristwahrende Dokumente auch bei Gericht eingegangen sind. Bis es gegebenenfalls zu spät ist. Mandanten sind dann doppelt gekniffen: Eine Anwaltshaftung scheidet aus; der Fehler ist nämlich nicht erkennbar. Der Staat steht dann nach Verjährungseintritt mit zuckenden Schultern daneben.

Wer sich für Einzelheiten interessiert, findet sie hier.

www.cr-online.de/blog/2022/10/07/der-weg-zu-einem-funktionierenden-elektronischen-rechtsverkehr/