Marke Hausgemacht

Gute Produktbezeichnungen finden und schützen

Kannste mal eben gucken, ob es das schon gibt?

Mal eben prüfen - aber wie prüfe ich "mal eben" aber dennoch zuverlässig eine Produktbezeichnung und sichere mich selbst dabei ab?


Die Lösung des Problems ist für einzelne Markenverantwortliche oder als Rechtsabteilung dieselbe: eine inhouse Markenrecherche, schnell und konkret!

Was sich hier so einfach anhört, ist es auch - und wir möchten Ihnen die nötigen Kenntnisse mit auf den Weg geben, damit die Entwicklung Ihrer Produktbezeichnung in Zukunft noch effizienter wird.

Im Folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Schritte zu einer guten Produktbezeichnung in Form eines kleinen Handbuchs - und zwar unter Verwendung von frei verfügbaren Datenbanken.

 

Lieber mundgerecht und Schritt für Schritt erklärt? Nehmen Sie an unserem kostenlosen Webinar teil! Jederzeit und an jedem Ort.

 

Zu Beginn:
Kreative Ideenfindung

Das neue Produkt ist marktreif, der ideale Käuferkreis steht aber - das Kind hat noch keinen Namen. Natürlich sollte die Produktbezeichnung nicht nur die potentielle Käuferin Sabine, ledige Mitverzigerin mit Vorliebe für Tennis und Cabrios komplett vom Hocker reißen, sondern auch zum übrigen Sortiment passen und so ein bisschen Toscana atmen.

Sobald die ersten Ideen in der engeren Auswahl sind, sollten diese im Hinblick auf Markenrechte auf Herz und Nieren geprüft werden.

 

 

 

Warum?

Ziel ist es nicht nur, Nachahmer zu supprimieren sondern auch, nicht selbst zu einem zu werden und eigenen Verletzungen fremder Marken zu entgehen.

Mission ist es, dass niemand - vor allem nicht Mitbewerber - Ihnen nach zwei Jahren erfolgreicher Produktetablierung reinpfuscht und sich selbst die Markenrechte sichert.

Das könnte passieren, wenn Sie keine Marke angemeldet haben. Konsequenzen gehen nicht nur vom Rückruf der Produkte aus dem Vertrieb, sondern über Vernichtung der Produktverpackungen, Abschreibung der SEO-Aufwendungen, Produkt-Website offline nehmen bis hin zum kompletten Neustarts des Produkts.

Um das zu verhindern, sollte die Sicherung der Markenrechte von Anfang an mit einbedacht werden. Hier kommt die Markenrecherche ins Spiel: Ermittlung der noch "freien" Begriffe und Prüfung, ob die eigene Produktbezeichnung die Erfordernisse für einen erfolgreichen Markenschutz mitbringt.

Beschreibende Begriffe oder reine Fantasie?

Zurück ins Besprechungszimmer: Frischer Kaffeduft und eine Flut von fesselnden Ideen zu neuen Produktbezeichnungen durchströmen den Raum. Aber nicht jede Bezeichnung entspricht Ihren Anforderungen?

Um die Trefferliste weiter einzugrenzen, sollten Sie sich nun die Frage stellen, ob die Bezeichnung einen Hinweis auf das Produkt geben soll oder ob eine Fantasiebezeichnung genauso in Frage kommt.

Hier wird bereits das erste Standbein zur Prüfung vor dem Amt aufgestellt hinsichtlich der Schutzfähigkeit der Marke. Die sogenannte Unterscheidungskraft beschreibt die Fähigkeit der Marke, die Produkte eines Unternehmens von denen eines anderen zu unterscheiden.

Beschreibt die Bezeichnung das Produkt selbst, seine Nutzer oder eine Art und Weise seiner Benutzung, so mangelt es an Unterscheidungskraft.

 

Ein gutes Beispiel für beschreibende Angaben bietet der Deutsche Fussballverband mit "Die Mannschaft" - einfach genial!

 

Nicht nur die National-Mannschaftsfans wussten wer "Die Mannschaft" ist, sondern auch das Deutsche Patent- und Markenamt. Die Anmeldung wurde aufgrund von fehlender Unterscheidungskraft für alle denkbaren Waren- und Dienstleistungen zurückgewiesen. Der Deutsche Fussballbund hatte versucht, so viel wie nur möglich für den Begriff schützen zu lassen.

 

 

Zu einschlägig um Produkte zu bewerben, da der Glaube entsteht, dass es sich beispielsweise um Kochbücher oder Schmuck für Anhänger von Mannschaftssport handele.

Daher unsere Empehlung um schnell und ohne großen Aufwand ans Ziel zu gelangen: Bezeichnungen mit mehr Fantasie! Schaffen Sie etwas neues, treten Sie aus dem Schatten, nur als Ableger eines weiteren Produktes ohne Charakter zu enden, hevor.

 

Der Weg zur "echten Marke":

Waren- und Dienstleistungsklassen filtern

Eine Marke - mit Ausnahmen von berühmten Marken - schützt nicht automatisch alle Waren- und Dienstleistungen. 

Um Waren- und Dienstleistungen voneinander abgrenzen zu können, wurde bereits 1957 in Nizza ein Abkommen getroffen, welches insgesamt 45 Klassen, davon 34 Waren - und 11 Dienstleistungsklassen beinhaltet. Dieses System nennt sich die Nizza-Klassifikation.

Die Klassifikation ermöglicht eine größere Entfaltungsmöglichkeit zur Markenfindung als auch bei der Recherche. Die Ähnlichkeit der Marken werden auch anhand der Klassifikationen beurteilt. Es besteht also die Möglichkeit, sich bei der Recherche nur auf die wesentlichen Bereiche zu konzentrieren. 

Sind wir nun bei der Recherche angekommen, verschaffen wir uns zuerst einen Überblick darüber, welche Waren- und Dienstleistungen für Ihre Marke interessant sind. Um die zugehörige Klasse zu finden, kann das nachfolgend verlinkte Tool "TMCLASS" zuhilfe genommen werden.

<link http: tmclass.tmdn.org _blank>TMCLASS.

Bereitgestellt wird das Tool vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum.

Sammeln Sie zuerst die Waren- und Dienstleistungen, die Sie künftig unter Ihrer Marke bewerben wollen.

Anschließend geben Sie die Begriffe im Tool ein und erhalten die Nizza-Klasse(n).

Möchten Sie bspw. Uhren verkaufen, findet die Website diese unter der Klasse 14 Juwelier- und Schmuckwaren.

 

Suchen Sie für alle Waren- und Dienstleistungen die Klasse raus. Sollten Sie einmal keinen Treffer erzielen, so versuchen Sie weniger speziell und mehr nach Oberbegriffen zu suchen. Bleibt ein Treffer dennoch aus - keine Panik. In diesem Fall gehen Sie auf die Seite des Deutschen Patent- und Markenamtes. Dieses bietet eine ebenfalls fundierte Darstellung des Nizzasystems und verfügt über ausführliche Erklärungen, wie die Ware erfolgreich klassifiziert werden kann.

Normalerweise genügt die TMCLASS Suchmaschine, um ans Ziel zu gelangen.

Und schon steht Ihr Waren- und Dienstleistungsverzeichnis inklusive der passenden Nizzaklasse!

Die eigentliche Recherche

Los geht's mit der Recherche! Lasset die Suche nach älteren Rechten beginnen!

Dabei sollte man sich im Hinterkopf behalten, dass Marken nicht nur identische Übernahmen verhindern, sondern auch noch ähnliche Marken, die Verwechslungsgefahr bergen, einschränken sollen um die eigene Marke territorial abzusichern.

Eine Suche nach identischen Markennamen reicht daher nicht aus, der Suchumkreis muss auf ähnliche Marken erweitert werden.

 

Und auch dafür bietet das Europäische Amt für Geistiges Eigentum eine Lösung:

<link https: www.tmdn.org tmview _blank external-link-new-window internal link in current>TMVIEW.

Die Benutzung des Tools ist zwar leicht, erfordert aber dennoch ein systematisches Vorgehen, welches wir Ihnen gerne erklären.

Inzwischen gibt es allein in Deutschland eine deutlich sechsstellige Zahl von Marken mit Markenschutz.

Je kürzer die Bezeichnung, desto höher die Trefferwahrscheinlichkeit und Anzahl.

Um den Aufwand überschaubar zu halten, sollten Sie vom Feinem zum Groben vorgehen.

Schritt für Schritt

1. Klicken Sie daher als erstes auf "Erweiterte Suche".

2. Geben Sie dort unter "Wortlaut der Marke" Ihre Bezeichnung ein; wenn sie aus mehreren Worten besteht, setzen Sie sie in Anführungszeichen.

3. Geben Sie unter "Nizza-Klasse" die vorhin ermittelten, für Sie relevanten Klassen ein.

4. Klicken Sie dann auf "Suchen" - ein "Enter" hilft Ihnen übrigens nicht weiter.

Sie erhalten eine Ergebnisübersicht, bei der Sie schnell feststellen werden, dass Ihnen auch Ergebnisse etwa aus dem indischen oder mexikanischen Markenregister angezeigt werden.

Sollten diese Ergebnisse für Sie relevant sein, ist Ihre Reise hier zu Ende: sie brauchen Hilfe vom Profi – die Planung einer weltweiten Markenkampagne sprengt nämlich den Rahmen dieses Tutorials und ist außerdem insgesamt so teuer, dass Sie sich dafür schon jemanden gönnen sollten, für dessen Rat eine Haftpflichtversicherung gerade steht.

Wenn Sie dagegen auf den deutschen oder europäischen Markt zielen, geht es hier weiter:

5. Klicken Sie auf den Button „Filter“, dann auf den Reiter „Ämter“ links und aktivieren Sie dann die Checkbox „EU-Ämter auswählen“. Klicken Sie dann auf „Filter“ oben rechts.

Und da isses: eine Übersicht über die möglicherweise relevanten älteren Marken.

Ergebnisse auf Deutschland beschränken?

Lässt die Vielzahl an Ergebnissen immer noch keine Aussage über die Treffer zu?

Schränken Sie die das Schutzgebiet doch vorerst weiter ein, indem Sie über die Filtereinstellung z. B. erst einmal in Deutschland schauen. Das funktioniert indem Sie alle Schutzgebiete außer „DE-Germany (42)“ abwählen.

Natürlich bietet auch das Deutsche Register hier eine Möglichkeit der Recherche. Diese gestattet jedoch keine unscharfe Suche und ist für unsere Zwecke nicht ausreichend verlässlich. Den <link https: register.dpma.de dpmaregister marke einsteiger _blank external-link-new-window internal link in current>schicken 90er-Jahre-Look gehaltene Suchmaschine des Deutschen Patent- und Markenamtes können Sie bei Interesse natürlich troztdem mal besuchen. Wir empfehlen hier aber ausdrücklich den TMVIEW.

Klicken Sie auf die Ergebnisse Ihrer Recherche und es öffnet sich ein in die von TMVIEW eingebettetes Tab. Der Versuch, den Link in einem neuen Browser-Tab zu öffnen scheitert übrigens – Versuch zwecklos.

 

Die Kriterien zur Auswertung der Trefferliste verraten wir Ihnen unter dem Punkt "Analyse". So viel sei vorab gesagt: Auch Treffer, bei denen Ihre Bezeichnung lediglich einer von mehreren Bestandteilen ist, kommt grundsätzlich als entgegenstehendes Zeichen in Betracht.

Zwischenergebnis - manchmal ist der Weg hier zu Ende

Wenn bereits zu diesem Zeitpunkt fünf Treffer Ihre Ergebnisliste schmücken, bei denen eine identische Bezeichnung Schutz in den für Sie interessanten Klassen und Schutzgebieten vorliegt: Zurück zum Brainstorming!

Obwohl es immer - wie wir noch an anderer Stelle erläutern werden - Mittel und Wege gibt, bei scheinbar einschlägigen Entgegenhaltungen noch ein Schlupfloch zu finden. 

 

Sollte ein Begriff jedoch dermaßen "gebunkert" sein, steigt mit zunehmender Besetzung bezogen auf die Gesamtschau auch das Risiko. Die Energie einer aufwendigen Analyse kann man sich erfahrungsgemäß in so einem Fall sparen.

Tritt dieser Fall bei Ihrem Spitzenreiter ein, an dem Ihr Herz hängt, sollten Sie jemanden mit ins Boot holen, der sich mit sowas auskennt:

Die hier erforderliche professionelle Einschätzung des Risikos erfolgt außerhalb des Nichtschwimmerbereichs und sollte von einem Fachmann mit markenrechtlichen Spezialkenntnissen vorgenommen werden.

Je kreativer das Brainstorming ausgefallen ist, desto niedriger die Chance eines solchen Falles. Die Trefferliste fällt in den meisten Fällen - vor allem bei längeren Bezeichnungen - nicht so lang aus. 

Ausgewählte Treffer in Tabs öffnen

Zum nächsten Schritt: Sie haben nun alle möglichen Treffer wie zuvor beschrieben in den Tabs geöffnet. Wechseln Sie zurück in das Fesnter mit der Übersicht der Suchergebnisse.

 

Wählen Sie dort die "erweiterte Suche" und aktivieren "unscharfe Suche".


Das Programm gibt eine Unschärfe von 70% an - lassen Sie diesen Wert unverändert. Er entspricht dem Wert der gängigen Praxis.

Die Länge der erhaltenen Trefferliste fällt großzügiger aus als die der vorigen. Auch diese Treffer werden in einem extra Tab geöffnet. Die Kriterien, welche Bezeichnungen geöffnet werden, erläutern wir nachfolgend. Zeichen, die von vorne rein als abwegig betrachtet werden, fallen aus der Beurteilung raus.

Vorsicht: Um nicht inflationär auszuwerten, ist die Anzahl der Tabs begrenzt. Gehen Sie daher systematisch vor: Beginnen Sie mit der Auswertung der bereits geöffneten Tabs und schließen diese zu Ende Ihrer Beurteilung sukzessive.

Beim letzten Tab angekommen, merken Sie sich dessen Marke und schließen ihn. Öffnen Sie nun einen neuen Schwung Marken unterhalb der zuletzt angesehenen.

Analyse der Rechercheergebnisse

 

Jetzt wird's verzwickt: Woher weiß man, ob das Wunschzeichen mit einer bestehenden Marke kollidiert?

Eins vorweg: Werfen Sie Ihren gesunden Menschenverstand über Bord.

Maßgebend für die Beurteilung der Verwechslung ist hier nicht der eigene Instinkt, sondern die Kriterien, die über Jahrzente von der Rechtssprechung entwickelt wurden. Diese unterscheiden sich zum Teil stark von den intuitiven eigenen Kriterien.

Aufgrund der Komplexität möchten wir Ihnen die Inhalte in einem Video verständlicher machen:

Zieleinlauf: Risikoabschätzung und der Startschuss für Ihre Produktbezeichnung

Nach einigem Aufwand haben Sie die Ergebnisse verglichen, sind aber zum Schluss gekommen, dass die ein oder andere Entgegenhaltung Ihrem Vorhaben im Wege steht.

Noch sind Sie nicht am Ende der Fahnenstange! Außerhalb des Registers gibt es noch zu prüfende Umstände, die eine Benutzung Ihres Zeichens doch noch möglich machen können.

Dies gilt insbesondere für die Prüfung der Benutzung einer älteren Marke.

Denn damit der Markenschutz aufrecht erhalten bleibt, gilt die Vorraussetzung der Benutzung in Deutschland und der Europäischen Union. Es gilt für den Markeninhaber, alle fünf Jahre Benutzungsnachweise seiner Marke vorzulegen. Wird die Marke nicht ernsthaft benutzt, so kann die Marke gegen jüngere Zeichen nicht mehr bestehen und es kann auf Antrag hin sogar zu einer Löschung kommen.

Diese Nachweispflicht wird jedoch von der Benutzungsschonfrist eingeschränkt. Benutzungsschonfrist bedeutet, dass die Benutzung innerhalb von fünf Jahren ab Eintragung aufgenommen werden muss. Befindet sich eine Marke innerhalb dieser Frist, so kann sie nicht aufgrund mangelnder Benutzung gelöscht werden.

Bei vielen Marken werden bereits die äußeren Umstände dafür sprechen, dass der Markeninhaber keine ernsthafte Benutzung vor hatte. Beispiel dafür sind "Vorratsmarken". Der Markeninhaber streut die Anmeldungen breit und beansprucht Schutz in sehr vielen Nizza Klassen, obwohl sein Produktportfolio sehr viel kleiner ist.

Daumen zeigen nach oben

Unser bereits zuvor genanntes Beispiel der Marke "Die Mannschaft" passt hervorragend zur Vedeutlichung einer Vorratsmarke. So hatte der DFB keine ernsthafte Absicht, Schmuck oder Kochbücher zu vertreiben - er spekuliert lediglich in diesen Nieschen Lizenznehmer zu finden, die für die Nutzung der Marke eine Lizenzgebühr zahlen. Die Lizenzierung einer Marke gilt übrigens als rechtserhaltende Benutzung, wenn der Lizenznehmer die Marke entsprechend benutzt.

Ein einfaches Kriterium, Vorratsmarken als solche zu entlarven ist also, dass die angemeldeten Waren- oder Diensteleistungen so umfassend als auch unterschiedlich sind, dass es unwahrscheinlich erscheint, dass ein einzelnes Unternehmen alle diese Waren tatsächlich herstellt oder diese Dienstleistungen erbringt.

Sie können mit einer gewissen Risikobereitschaft den entsprechenden Treffer ignorieren, wenn die Marke älter als fünf Jahre ist und die für Sie interessanten Waren und Dienstleistungen nicht vom Portfolio des Markeninhabers umfasst sind.

Vollkommende Risikofreiheit gibt es natürlich nicht. Sie können sich lediglich einen Überblick über die öffentlich verfügbaren Informationen verschaffen. Etwaige Lizenzierungspraktiken und den tatsächlichen Produktumfang bleiben zum Teil verborgen.

Das ist Ihnen alles zu unverbindlich und zu komplex?

Verständlich, ist ja auch ein ziemlich komplexes Thema. Weil es so greifbarer wird, haben wir einige ergänzende Hinweise in einem weiteren Video für Sie aufbereitet - bitteschön:

Lieber peu à peu erklärt? Nehmen Sie an unserem unentgeltlichen Webinar teil! Jederzeit und allerorts.

Fazit: Nicht ganz einfach - aber möglich!

Nach dieser Masse an Informationen: Keine Angst vor der Herausforderung! Routine ist das Stichwort - je mehr Erfahrung man sammelt, desto effizienter wird Ihr Vorgehen und das Vertrauen in Ihr Urteilsvermögen.

Wie sagt man so schön - Das wächst sich noch raus.

Das ganze geht natürlich auch schneller ohne eigenen Aufwand: Nämlich durch uns als Sparringspartner. Schicken Sie uns gerne Ihre Ergebnisliste (Tipp: TMVIEW hat oben links eine "Teilen"-Funktion!) und wir helfen bei der Auswertung. Kostet das was? Kann passieren, vor allem wenn es umfangreich oder schwierig ist - aber keine Sorge: bevor wir es nicht ausdrücklich sagen, kostet es auch nichts.

Viel Erfolg mit Ihrer neuen Produktbezeichnung!

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