Kampf gegen negative Bewertungen - Ihr guter Ruf im Netz

Ihre unternehmerischen Bemühungen werden von fast allen Kunden geschätzt, das macht Ihren Unternehmenserfolg aus und lässt Ihre Unternehmen florieren. Auch kritische Anmerkungen sind erwünscht: Sie runden das Bild ab und geben Ihnen oft wertvolle Hinweise, wie Ihre Leistungen noch besser werden können. Ob in der Gastronomie, als Hotelier oder Arzt: Ihre Kunden lesen Bewertungen.
Ein Problem besteht jedoch: Einzelne überschießende Bewertungen. Diese beeinträchtigen die Außenwirkung Ihres Unternehmens über Gebühr und vermitteln dem Interessierten einen falschen Eindruck. Gegen die Bewertungen gilt es, vorzugehen.
Reputation Management einfach selbst gemacht
Ihre unternehmerischen Bemühungen werden von fast allen Kunden geschätzt, das macht Ihren Unternehmenserfolg aus und lässt Ihre Unternehmen florieren. Auch kritische Anmerkungen sind erwünscht: Sie runden das Bild ab und geben Ihnen oft wertvolle Hinweise, wie Ihre Leistungen noch besser werden können. Ob in der Gastronomie, als Hotelier oder Arzt: Ihre Kunden lesen Bewertungen.
Ein Problem besteht jedoch: Einzelne überschießende Bewertungen. Diese beeinträchtigen die Außenwirkung Ihres Unternehmens über Gebühr und vermitteln dem Interessierten einen falschen Eindruck. Gegen die Bewertungen gilt es, vorzugehen.
Übersicht:
<link internal-link internal link in current>Kann ich Bewertungen einfach so löschen lassen?
<link>Unter welchen Voraussetzungen kann ich Bewertungen löschen lassen?
<link>Lügen sind nicht verfassungsrechtlich geschützt
<link>Nur Meinung ist verfassungsrechtlich geschützt
<link>Wie kann ich mich gegen rechtsverletzende Bewertungen wehren?
Kann ich Bewertungen einfach so löschen lassen?
Bewertungen sind Meinungsäußerungen und daher sogar nach dem Grundgesetz geschützt. Ein Anspruch auf Löschung einer Bewertung besteht damit grundsätzlich nicht. Aber – und dafür informieren Sie sich gerade – es gibt entscheidende Ausnahmen, sodass Sie negative Bewertungen einfach löschen lassen könnnen.
Unter welchen Voraussetzungen kann ich Bewertungen löschen lassen?
Diese Frage ist ganz einfach beantwortet: Bewertungen sind stets dann zu löschen, wenn diese das – ebenfalls in der Verfassung geschützte - (Unternehmer-)Persönlichkeitsrecht verletzen. Nicht jede Beeinträchtigung ist dabei gleich eine Verletzung der Rechte. Dies ist jeweils im Einzelfall zu prüfen, grundsätzlich gilt jedoch:
Lügen sind nicht verfassungsrechtlich geschützt
Unwahre Tatsachenbehauptungen sind keine Meinungsäußerung und damit immer rechtswidrig. Sollten Sie unwahre Tatsachenbehauptungen in Bewertungen in Bezug auf Ihr Unternehmen finden, ist dies rechtsverletzend.
So ist z.B. die Aussage „Wir haben über 45 Minuten auf unser Essen gewartet“ sachlich unzutreffend, wenn zwischen Bestellung und Servieren lediglich 40 Minuten vergangen sind.
Nur Meinung ist verfassungsrechtlich geschützt
Auch ist grundsätzlich nur eine Meinung verfassungsrechtlich geschützt. Steht nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern vielmehr die Diffamierung einer Person oder eines Unternehmens im Vordergrund, ist dies ebenfalls rechtsverletzend. Beispiele sind hier rar.
Eine negative Bewertung „Schlechtester Arzt Deutschlands“ ohne weitere Ausführungen wäre vermutlich zu beanstanden.
Wie kann ich mich gegen rechtsverletzende Bewertungen wehren?
Plattformbetreiber haben die Bewertung nicht selbst verfasst, kennen die Bewertung in den allermeisten Fällen nicht einmal.
Schreiben Sie daher den Betreiber der Bewertungsplattform an und fordern Sie ihn auf, die Bewertung aufgrund der Rechtsverletzung, die Sie erläutern, zu entfernen, dies unter Setzung einer angemessenen Frist. Für Ihre Meldung an den Plattformbetreiber haben wir Ihnen ein einfaches Muster vorbereitet.
Daher jetzt einen Musterbrief kostenfrei anfordern:
Die Kontaktdaten der Plattformbetreiber finden sie in der Regel im Impressum der Plattformen. Einige wichtige Plattformen mit den aktuellen Kontaktdaten (Stand: 13. August 2018) haben wir Ihnen hier zusammengefasst, wobei wir Ihnen raten, diese vorher nochmals zu verifizieren:
Jameda.de <link>gesundheit@jameda.de
Google <link>support-de@google.com
Facebook <link>impressum-support@support.facebook.com
Yelp <link>feedback@yelp.ie
Kununu <link>office@kununu.com
ebay <link>impressum@ebay.d<link>e
Trustpilot <link>support@trustpilot.com
Ekomi info@ekomi.de
Trusted Shops <link>info@trustedshops.de
Ich habe die Plattform angeschrieben – und jetzt?
Eine Bearbeitungsdauer von fünf bis sieben Tagen dürfte angemessen sein, um negative Bewertungen löschen zu lassen.
In der Regel wird der Plattformbetreiber dem Bewertenden die Möglichkeit zur Stellungnahme geben. Erfolgt keine oder keine ausreichende Stellungnahme, wird die Bewertung dauerhaft von der Plattform entfernt. Diese darf dann auch nicht mehr im Rahmen der Berechnung einer Sterne-/Punktebewertung berücksichtigt werden.
Sollte der Plattformbetreiber die Bewertung bis dahin nicht entfernt haben, können Sie einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung der Rechte beauftragen, wobei der Plattformbetreiber die Kosten eine solchen Vertretung in Höhe der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz im Erfolgsfalle zu übernehmen hat, der Plattformbetreiber hat nämlich durch Ihre Mitteilung seine Privilegierung als Plattformbetreiber aus § 10 TMG verloren.