Als Kollege sind Sie schon immer auf den Schutz der personenbezogenen Daten Ihrer Mandanten bedacht gewesen. Berufsverschwiegenheitsverpflichtungen waren seit jeher weitreichend und durch § 203 StGB auch ausreichend strafbewehrt.
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, verändert die Spielregeln aber nun nochmal für Rechtsanwälte spürbar. Die gute Nachricht dabei ist: Den administrativen Aufwand können Dritte weitgehend für Sie übernehmen, und genau das bieten wir Ihnen an.
Und jetzt?
Wir helfen Ihnen dabei, dass Ihre Datenverarbeitungsprozesse rechtskonform gestaltet werden. Dabei nutzen Sie unser Wissen durch die Umsetzung in einer Vielzahl vergleichbarer Situationen und sparen sich so Einarbeitungsaufwand. Nutzen Sie Ihre Zeit lieber, um Geld zu verdienen!
Zum Festpreis.
Dabei können Sie sich zwischen unserem Basis-Paket mit wertvoller Hilfestellung und der Rundumbetreuung entscheiden. Stellen wir bei unserer Prüfung fest, dass Sie einen Datenschutzbeauftragten benötigen, können wir Ihnen in Kooperation mit unserer Schwestergesellschaft kedapro auch hier weiterhelfen:
Ihr TÜV-zertifizierter Datenschutzbeauftragter, Fachanwalt für IT-Recht, steht Ihnen bereits ab 149,00 € zzgl. Umsatzsteuer monatlich zur Seite.
Haben Sie Interesse? Schreiben Sie uns einfach an <link mail ein fenster zum versenden der>datenschutz@franz.de, nutzen Sie unser Kontaktformular oder rufen Sie uns unter 0211 - 93 67 22 66 an, damit wir Ihre Fragen beantworten können!
Unsere Leistungsangebote:
DSGVO-Basis | DSGVO-Rundumbetreuung |
Sie erhalten: Eine Einführung zu datenschutzrechtlichen Anforderungen in Ihrer Kanzlei in Schriftform und als kurzes Schulungsvideo Ein Muster Verarbeitungsverzeichnis mit Ausfüllbeispielen und einem anschaulichen Erläuterungsvideo Ein Muster einer Mandanteinformation zur Datenerhebung mit einem Erläuterungsvideo zur Anpassung Ein Muster einer Auflistung Technischer und Organisatorischer Maßnahmen für Ihre Dokumentation mit Ausfüllhinweisen als Video Eine Muster-Verschwiegenheitserklärung, die auch die besondere Berufsverschwiegenheit im Rahmen des § 203 StGB berücksichtigt für Ihre Mitarbeiter samt kurzem Schulungsvideo Eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zum Abschluss mit Ihren Dienstleistern (zum Beispiel Aktenvernichtungsdienstleister) mit kurzem Erläuterungsvideo Ein Muster einer Datenschutzerklärung für Ihre Website mit Ausfüllhinweisen und einer Erläuterung als Video Eine Datenschutzfolgeabschätzung auf Basis Ihres Verarbeitungsverzeichnisses sowie Ihrer technischen und organisatorischen Maßnahmen Eine Einschätzung, ob in Ihrer Kanzlei ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter erforderlich ist.
Die von Ihnen erstellen Dokumente prüfen wir und geben Ihnen eine Rückmeldung, ob Ihre Dokumentation DSGVO-konform erfolgt ist. Optional betreuen wir Sie auch bei weiteren Anpassungen. Dies bieten wir zum Festpreis von 799,00 € zzgl. Umsatzsteuer an. | Wir gehen mit Ihnen gemeinsam die Verarbeitungsprozesse in Ihrer Kanzlei durch. Hiernach können wir eine ungefähre Aufwandsschätzung für die Vorbereitung der gesamten Dokumentation und zur Prüfung Ihrer Prozesse erstellen. Bestehende Qualitätsmanagementsysteme erleichtern dabei die Arbeiten und können den Aufwand drastisch senken. Sie erhalten die gesamte Dokumentation aus einer Hand, auch besprechen wir mit Ihnen die Anpassung von Verarbeitungsprozessen, soweit erforderlich. Bei Bedarf schulen wir Ihre Mitarbeiter vor Ort. Zugleich erhalten Sie auch Zugriff auf unser Mitarbeiterschulungsvideo.
Unsere Leistungen bieten wir zu einem Preis von
280,00 € pro Stunde zzgl. Umsatzsteuer an.
Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch Kostendeckelungen oder Pauschalen. |
Weitere Informationen im Detail - Was ändert sich mit der neuen DSGVO - Datenschutz-Grundverordnung?
Im Wesentlichen geht es um das rechtmäßige Verhalten bei der ganz oder teilweise automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten. Personenbezogene Daten sind erst einmal alle Informationen die sich auf die identifizierte Person beziehen. Verarbeiten bedeutet erheben, speichern, ändern, nutzen, übermitteln, verknüpfen, löschen. Der Grundsatz der neuen Verordnung: die Verarbeitung dieser Daten ist verboten außer es besteht ausnahmsweise eine gesetzliche Erlaubnis, die zum Beispiel mit einer zweckgebundenen Einwilligung vorliegen kann.
Die DSGVO sieht Handlungspflichten, vor allem aber auch Dokumentationspflichten vor. Zu den Handlungspflichten gehört etwa die Aufklärung Ihrer Mandanten und Mitarbeiter über eine Vielzahl von Informationen im Zusammenhang mit der Datenerhebung und -verarbeitung, die weit über die bislang üblichen Datenschutzerklärungen hinausgehen. Zugleich enthält die DSGVO neue Vorgaben zum technischen Datenschutz. Sie sind dabei Rechenschaft schuldig: die Einhaltung der Vorschriften muss dokumentiert und auf Verlangen den Datenschutzbehörden nachgewiesen werden; andernfalls drohen Bußgelder von bis zu 20.000.000,00 € (!).
Haben Sie Interesse?
Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns unter <link>datenschutz@franz.de und telefonisch unter 0211 - 93 67 22 66
oder nutzen Sie unser Kontaktformular, damit wir Ihre Fragen beantworten können!