Abmahnungen der IGD Interessengemeinschaft Datenschutz aus Darmstadt zur DSGVO (SSL)

 

Eine neue Abmahnwelle bahnt sich ihren Weg: Der erst vor kurzem gegründete Verein IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. meint, die Übertragung von Daten auf Websites ohne SSL-Verschlüsselung verstoße gegen Art. 25 Abs. 1 DSGVO und Art. 32 Abs. 1 2. hs. a) DSGVO. Es wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert, außerdem werden Kosten der Abmahnung von (auf den ersten Blick human wirkenden) rund 285,00 € verlangt.

 

Was also tun?

Website anpassen

Auch wir halten den Betrieb einer nicht-verschlüsselten Website in einer Vielzahl von Anwendungsbereichen für problematisch und raten daher, zur SSL-/TLS-Verschlüsselung zu greifen. Die Hintergründe, das Vorgehen und weitere Vorteile, die Ihren Unternehmenserfolg fördern könnten, haben wir bereits hier skizziert.

 

Nicht sofort unterschreiben!

Unterzeichnen Sie eine Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, so gilt die Verpflichtung hierzu grundsätzlich für immer. Auch für den Fall, dass sich später herausstellt, dass ein Unterlassungsanspruch nicht bestand, droht die weitere Bindung an die Verpflichtung. Auch wenn es hier auf den ersten Blick "nur" um überschaubare 285,60 € Abmahnkosten geht, riskieren Sie für alle Ewigkeit hohe Vertragsstrafenzahlungen, die unnötig wären.

Die nächsten Schritte

Die Abmahnung sollte dahingehend geprüft werden, ob gute Aussichten bestehen, den geltend gemachten Anspruch abzuwehren. Ob der Verein die Voraussetzungen für Abmahnungen erfüllt, scheint zumindest fraglich. Auch ist es keineswegs eindeutig, dass Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben - wenn hier ein Verstoß vorliegen sollte - im Rahmen einer Abmahnung verfolgt werden können.

Kostenloser Erstkontakt zum Fachanwalt

Senden Sie uns einfach Ihre Abmahnung per E-Mail an hello@franz.de mit Ihrer Telefonnummer zu und wir nehmen kostenlos und unverbindlich Kontakt mit Ihnen auf, um ein mögliches weiteres Vorgehen direkt mit Ihnen zu besprechen.

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