Abmahnung Bogner Fire + Ice erhalten?

Warum die Abmahnung aus unserer Sicht keinen Erfolg haben kann

NIKE bringt unter der Bezeichnung Fire & Ice Pack eine interessante Kombination von Sportartikeln in roten und blauen Farben. Diese Produkte vertreiben unsere Mandanten und wurden daraufhin von der Willy Bogner GmbH & Co.Kommanditgesellschaft auf Aktien vertreten durch die Kanzlei RUTTENSPERGER LACHNIT TROSSIN GOMOLL unter anderem auf Unterlassung in Anspruch genommen.

BOGNER stützt die Abmahnung dabei überraschenderweise sogar auf einen Werktitelschutz nach § 5 Abs. 3 MarkenG, der aus einem von Willy Bogner produzierten Film Feuer und Eis in den 80er Jahren herrühren soll.

Daneben wird der Anspruch auf diverse weitere Kennzeichenrechte gestützt, die aus unserer Sicht aber möglicherweise gar nicht mehr markenrechtlichen Schutz gewähren können.

Auch erfolgt die Abmahnung zu weitgehend, was nach den Grundsätzen einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung für BOGNER nachteilig ist.

Weiterhin ist nach einer aktuellen Entscheidung des EuGH bei einer überragenden Bekanntheit eines Zeichens eher eine Ähnlichkeit der Zeichen zu kompensieren. NIKE dürfte zweifellos eine solche überragende Bekanntheit aufweisen.

Bezeichnend ist, dass man sich offenbar erst jüngst im Hause BOGNER erneut Gedanken über den Bedarf an eingetragenen Marken machte und im August 2018 eine <link https: register.dpma.de dpmaregister marke register de external-link-new-window internal link in current>neue Wortmarke FIRE + ICE anmeldete.

Für unsere Mandantin gehen wir davon aus, dass die Ansprüche von BOGNER nicht bestehen, vielmehr erhebliche Gegeansprüche gegen BOGNER aus einer unberechtigten Schutzrechtsverwarnung erwachsen sind.

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