Christian Franz, LL.M.
(Master of Laws in Commercial and Business Law, Norwich/UK) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.
Christian Franz, LL.M. (UK) (Master of Laws in Commercial and Business Law, Norwich/UK) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Er betreut vorwiegend Unternehmen der Kreativ- und Werbebranche und im E-Commerce in Fragen des Marken-, Wettbewerbs- und Designrechts, stets mit Bezug zum Netz. Ein Schwerpunkt liegt dabei im Marketing-Datenschutzrecht, in dem er seit Beginn der 2000er Jahre veröffentlicht und Vorträge hält. Darüber hinaus betreut er Software-Entwickler (und natürlich deren Kunden) in IT-rechtlichen Fragen, was insbesondere die Vertragsgestaltung und das Urheberrecht betrifft - wobei ein Schwerpunkt bei Webdevelopern dafür sorgt, dass die Beratungsgebiete sich überlappen und ergänzen.
Die fachliche Ausrichtung ist kein Zufall. Bereits das Thema seiner Masterarbeit zum damals (akad. Jahr 2000/2001) kontrovers diskutierten neuen "Internet-Nutzungsrecht" für Urheber ("right of making available to the public", heute in Deutschland in § 19a UrhG geregelt) war mit Bedacht gewählt. Der konsequenten Ausrichtung in Studium und Referendariat folgte die langjährige anwaltliche Beschäftigung in einer Düsseldorfer Online-Rechts-Kanzlei der ersten Stunde.
Rechtsanwalt Franz beteiligt sich im Rahmen von Zeitschriftenbeiträgen, Interviews und Vorträgen an der öffentlichen Diskussion über aktuelle Themen des Netzrechts.