Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht wird durch den Grundsatz der Marktregulierung bestimmt, der auf die Rechtsverfolgung durch die Marktteilnehmer untereinander baut, soweit keine kartellrechtlich relevanten wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen oder Verhaltensweisen vorliegen, die den freien Leistungswettbewerb als solchen verhindern. Da allen Beteiligten an einem unverfälschten Wettbewerb, insbesondere durch die eigene Konkurrenz gelegen ist, ist das System ausgesprochen effektiv und, abseits des Geschäfts mit Massenabmahnungen, nützlich.

Denn wer wegen unlauteren, also rechtswidrigen Handelns abgemahnt und in Anspruch genommen wird, hat ein besonderes Interesse daran, dass der abmahnende Wettbewerber seinerseits die vielschichtigen Spielregeln des lauteren (rechtmäßigen) wirtschaftlichen Verhaltens einhält. Die Abmahnung kann so schnell zum Bumerang für den Abmahnenden werden, der nicht auf dem neuesten Stand der sich stetig ändernden Rechtslage ist oder sich selbst durch unlauteres Verhalten einen Vorteil verschaffen wollte.

Übergeordneter Maßstab für die Bewertung der Lauterkeit ist, ob die geschäftliche Handlung den „guten kaufmännischen Sitten“ und „anständigen Gepflogenheiten in Gewerbe und Handel“ entspricht. Auch wenn das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) nunmehr einen - nicht abschließenden – Beispielkatalog enthält, der diesen Maßstab konkretisiert, sind die Grenzen weiterhin unbestimmt; diese gilt es für gutes Marketing zu kennen, um sich sicher auf dem schmalen Grad der Zulässigkeit zu bewegen.

Wir helfen Ihnen gerne dabei, um erst gar keine Angriffsfläche für Konkurrenten zu bieten, unterstützen Sie aber ebenso gerne, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben und schnelles Handeln gefragt ist.

Was wir für Sie tun können:

    • Prüfung und Abwehr von Abmahnungen und einstweiligen Verfügungen,
      • Durchführung streitiger Hauptsacheverfahren,
        • Beratung in Zusammenhang mit Ihrer Werbe- und Marketingstrategie,
          • Durchsetzung Ihrer Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche,
            • Vertretung in Vertragsstrafenverfahren.