Markenrecht

Marken haben wertvolle Funktionen und Eigenschaften. So ist einerseits eine Marke ein elementares Instrument, um Waren und Dienstleistungen eines Unternehmens von denen der Konkurrenz abzugrenzen und die Mitbewerber auf Abstand zu halten.

Andererseits bestimmt eine Marke als immaterieller Unternehmenswert neben kompetenten Mitarbeitern, Immobilien und Umsätzen maßgeblich den Umfang und die Wertigkeit eines Unternehmens mit.

Da Ihnen eine Marke ein alleiniges Recht an deren Benutzung verleiht, wird das Markenrecht, wie beispielsweise auch das Design- und Urheberrecht, gern als ein Ausschließlichkeitsrecht bezeichnet – dies hindert Sie natürlich nicht daran, Dritten die Benutzung Ihrer Marke im Wege einer Lizenz (gewinnbringend) zu gestatten.

Aus diesen Gründen ist eine frühe, gezielte und langfristig angelegte Markenstrategie ratsam, um ein starkes und durchsetzungsfähiges Kennzeichen auf dem Markt zu etablieren.

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Erstellung einer solchen Markenstrategie, sondern führen für Sie die Anmeldung bei den verschiedenen Markenämtern durch. Auch die Überwachung und Verteidigung Ihrer Markenrechte sowohl auf nationaler als auch auf europäischer und internationaler Ebene übernehmen wir für Sie gern. Dazu steht uns ein weltweites Netz an Korrespondenzkollegen zur Verfügung, die mit ihren Fachkenntnissen in den einzelnen Ländern eine wertvolle Unterstützung bieten.

Was wir für Sie tun können:

    • Erstellung Ihrer persönlichen Markenstrategie,
      • Recherche nach kollidierenden Kennzeichenrechten,
        • Anmeldung Ihrer Marken auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene,
          • Beratung und Durchführung markenrechtlicher Auseinandersetzungen gerichtlicher, amtlicher und außergerichtlicher Art,
            • Markenüberwachungen,
              • Erstellung von Lizenzverträgen.

                Markenanmeldung - Wir schaffen gemeinsam mit Ihnen Markenschutz

                Marketingaufwand soll langfristig zum Unternehmenserfolg beitragen. Das ist nur gewährleistet, wenn er zielgerichtet in den Aufbau der Reputation des Untenrehmens fließt. Marken sind dabei das wichtigste Instrument.

                Wir helfen Ihnen beim Aufbau Ihrer Marken, indem wir

                • Sie bei der Entwicklung von geeigneten Bezeichnungen unterstützen,
                   
                • bereits im Kreativprozess die Rechtslage im Blick behalten und den Ablauf so stark beschleunigen,
                   
                • die erforderliche Recherche nach älteren ähnlichen Zeichen durchführen und
                   
                • das Anmeldeverfahren geräuschlos für Sie abwickeln, und zwar
                   
                • national und international, sei es als IR-Marke oder Unionsmarke.

                Das klingt nach dem, was Sie suchen? Greifen Sie zum Hörer (+49 211 63 55 23 40) oder schreiben Sie uns eine Nachricht an hello@franz.de. Wir nehmen Ihr Anliegen dann unverbindlich auf und geben Ihnen alle Informationen, die Sie benötigen, um eine Entscheidung über unsere Beauftragung zu treffen.

                Sie möchten sich vorher noch etwas tiefgehender informieren? Bitte schön!

                Unsere Leistung bei Markenanmeldungen besteht nicht im Ausfüllen von Formularen - das können Sie selbst. Wir unterstützen Sie vielmehr beim Aufbau von Unternehmenswerten und machen ein komplexes Thema betriebswirtschaftlich handhabbar. Wir begreifen Ihre Markenanmeldung als Teil Ihrer Unternehmensstrategie und sehen unsere Aufgabe darin, diese Strategie zunächst vollständig zu verstehen und gegebenenfalls unter Markengesichtspunkten weiterzuentwickeln - erst dann wird es fachlich. Dabei gilt: Sie bestimmen den Preis unserer Leistungen, denn Sie bestimmen, in welchem Umfang Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen.

                Wir möchten Ihnen nachstehend einen Überblick über unsere Leistungen geben. Unsere Preispolitik stellen wir Ihnen ebenfalls unten vor.

                Der Weg zu Ihrer Marke

                Ihre Markenanmeldung lässt sich in vier Phasen einteilen: den Findungsprozess nebst Festlegung der zu schützenden Waren oder Dienstleistungen, die Recherche und Risikobewertung, die Entscheidung über den internationalen Schutzumfang und das eigentliche Anmeldeverfahren inklusive der Einrichtung einer dauerhaften Markenüberwachung, soweit von Ihnen gewünscht.

                Die richtige Bezeichnung finden und das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis aufstellen

                Wenn Sie uns zum ersten Mal beauftragen, haben Sie vermutlich bereits einen konkreten Begriff gefunden, den Sie markenrechtlich schützen möchten. Schön - so haben wir einen konkreten Ausgangspunkt für unsere gemeinsamen Bemühungen. Wir werden Ihre Wunschmarke nun in einem ersten Schritt darauf untersuchen, ob sie als Marke überhaupt eintragsfähig ist. Das ist nämlich keine Selbstverständlichkeit.

                Insbesondere gebräuchliche Wendungen der Alltagssprache oder Begriffe, die für die zu schützenden Waren oder Dienstleistungen glatt beschreibend sind, sind nämlich von der Anmeldung als Marke ausgeschlossen. Aus irgendeinem Grund sorgen Fußballverbände regelmäßig für schöne Negativbeispiele - wenn Sie die Einzelheiten interessieren, werfen Sie doch einmal einen Blick in einen unserer Blogbeiträge.

                Damit sind wir schon bei der zweiten wichtigen Frage, die in diesem Stadium geklärt werden muss:

                Marken gewähren grundsätzlich nur Schutz für konkret zu benennende Waren und Dienstleistungen, die bei der Anmeldung angegeben werden müssen. Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für die Ihre Marke später Schutz bieten soll. Diese Aufgabe hat große Bedeutung, weil das Verzeichnis später zwar noch verkleinert, nicht aber inhaltlich geändert oder ergänzt werden kann.

                Bereits in dieser Phase findet eine erste Risikoabwägung statt - und wir werfen parallel immer wieder einen Blick in die einschlägigen Register, um festzustellen, ob Dritte womöglich schneller waren. Ist der Weg frei, fällt das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis umfangreicher aus; gibt es Gedränge rund um den gewählten Begriff, bauen wir Ihr Verzeichnis nach Möglichkeit um die Konkurrenz herum, um Kollisionen zu vermeiden.

                Recherche in den Registern der Markenämter

                Eine Markenanmeldung ohne vernünftige Recherche nach älteren Rechten ist natürlich möglich, aber nicht empfehlenswert. Sie riskieren, ältere Rechte zu verletzen und müssen möglicherweise später den gesamten Aufwand, den Sie in die Bekanntmachung Ihrer Marke gesteckt haben, abschreiben - mal ganz davon abgesehen, dass die Verletzung fremder Marken auch eine Straftat darstellt.

                Diese Schwierigkeiten zu vermeiden ist essentieller Teil unserer Aufgabenstellung.

                Welchen Aufwand Sie dabei treiben sollten, hängt vom Einzelfall ab: geht es um die Etablierung einer Stammmarke, die den Kern Ihres Unternehmens schützen soll, ist eine aufwändigere Recherche angebracht als bei einer Marke, die für ein einmaliges Event - etwa anlässlich eines Großereignisses oder eines Unternehmensjubiläums - gedacht ist.

                Wir bestimmen daher zunächst gemeinsam mit Ihnen, welcher Rechercheaufwand im Einzelfall angemessen ist, wobei Kosten und Risiko in ein vernünftiges Verhältnis gesetzt werden.

                Abhängig vom Umfang der erforderlichen Recherche führen wir diese entweder selbst aus oder beauftragen damit in Ihrem Namen einen spezialisierten Dienstleister, wobei unsere Anwälte seit Jahren erfolgreich mit dem Marktführer in diesem Bereich, Thomson Compumark, zusammenarbeiten. Die rechtliche Auswertung der Recherche liegt auch in diesem Fall natürlich in unseren Händen.

                Im Ergebnis erhalten Sie eine Risikobewertung, auf deren Grundlage Sie eine Entscheidung über den Umfang und den Inhalt des Markenschutzes treffen. Ist ein Risiko einmal zu groß, entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen Wege, um das Risiko abzumildern - etwa durch die Beifügung von Zusätzen, die Anmeldung von risikobehafteten Wortbestandteilen gemeinsam mit grafischen Gestaltungen (sogenannte Wort-/Bildmarken) oder die Aufnahme von klarstellenden Ausschlüssen vom Markenschutz, sogenannten Disclaimern.

                Eine wichtige Entscheidung - die internationale Reichweite

                Markenschutz wird stets nur für bestimmte Territorien gewährt. Wenn Ihre Marktpräsenz über Deutschland hinausreicht, sollten Sie abwägen, in welchem Umfang Sie in welchen Ländern ebenfalls Schutz benötigen.

                Besonders einfach lassen sich relevante Märkte mit einer Unionsmarke abdecken, die Schutz für alle Länder der Europäischen Union bietet.

                Häufig wird es allerdings sinnvoll sein, nicht nur ausländische Märkte abzudecken, sondern auch Schutz in den Herstellerländern zu erlangen. Sonst kommt es vor, dass ein Dritter beispielsweise in China entsprechenden Markenschutz erlangt und Ihnen die Ausfuhr dort produzierter Waren untersagt. So ein Vorfall kann existenzgefährdende Folgen haben.

                Das Instrument der Wahl ist in solchen Fällen eine sogenannte IR-Marke (auch "Internationale Marke" genannt). Dabei wird eine Basismarke angemeldet, was etwa eine deutsche Marke, aber auch eine EU-Marke sein kann, und bei der WIPO (der "World Intellectual Property Organisation", die der UNO untergliedert ist) die Erstreckung der Anmeldung auf Drittländer beantragt.

                Wir verfügen über das Know-How, um schon bei der Anmeldung der Basismarke die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Erstreckung zu schaffen. Ein Beispiel: das chinesische Markenamt trägt nur unter bestimmten Bedingungen Marken im Zusammenhang mit Groß- und Einzelhandelsdienstleistungen ein, was in Europa dagegen gängige Praxis ist. Wir melden daher bereits Ihre Basismarke unter Berücksichtigung dieser Bedingungen an und stellen so sicher, dass die internationale Erstreckung unproblematisch durchläuft.

                Kommt es doch zu Monierungen ausländischer Markenämter, verfügen wir über ein gewachsenes weltweites Netzwerk von Korrespondenzanwälten, die Ihre Anliegen fachmännisch vertreten. Wir übernehmen dabei die Korrespondenz mit den Kollegen, so dass Sie sich um die Abwicklung nicht kümmern müssen.

                Die Abwicklung des Anmeldeverfahrens und die Markenüberwachung

                Sind alle Entscheidungen getroffen, melden wir die Marke für Sie an und übernehmen die Korrespondenz mit den Ämtern. Kommt es zu Beanstandungen - in der Fachsprache "Monierungen" genannt -, kümmern wir uns mit dem Ziel eines möglichst umfassenden Erhalts Ihrer Anmeldung auch darum.

                Ist die Marke eingetragen, sollten Sie sie pflegen - und zwar nicht nur durch intensive Benutzung und Bewerbung, sondern auch vor Trittbrettfahrern, die später ähnliche oder sogar gleiche Gestaltungen als Marke eintragen lassen wollen. Fällt so etwas frühzeitig auf, kann mittels eines sehr preiswerten Widerspruchsverfahrens effektiv dagegen vorgegangen werden. Bemerken Sie die Anmeldung dagegen erst später - etwa, weil der Konkurrent Ihnen auf dem Markt begegnet -, bleibt Ihnen nur eine Klage auf Löschung der fremden Marke, was ungleich teurer ist.

                Wir empfehlen unseren Mandanten daher die Einrichtung einer kontinuierlichen Markenüberwachung. Die Überwachung der Markenregister als solche legen wir dabei in die Hände spezialisierter Dienstleister. Melden diese einen möglichen Treffer, werten wir diesen aus und kommen mit einem Vorschlag für ein sinnvolles weiteres Vorgehen auf Sie zurück.

                Lassen Sie uns über Geld reden...

                Sie bestimmen, wieviel Sie bezahlen möchten - indem Sie festlegen, welchen Leistungsumfang Sie abrufen möchten. Denn wir arbeiten grundsätzlich auf Grundlage eines Zeithonorars, wobei Sie einen zuvor vereinbarten Stundensatz bezahlen.

                Nach der Aufnahme Ihres Mandats erhalten Sie den ersten Rat kostenlos: wir sagen Ihnen nämlich, mit welchem Aufwand wir für Ihren individuellen Fall rechnen. Und wir lassen uns daran festhalten - wenn Sie es wünschen, vereinbaren wir eine Deckelung des abrechenbaren Aufwands, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

                Eine einfache nationale Marke ist dabei bereits ab 550,00 € netto zu realisieren - aber wie gesagt bestimmen Sie und Ihre Bedürfnisse, welchen Aufwand wir für Sie treiben.

                Gebühren der Markenämter

                Für die Bearbeitung einer Markenanmeldung durch die Markenämter entstehen Gebühren.

                Die Gebühren für eine nationale Markenanmeldung belaufen sich auf 300,00 € für bis zu 3 Waren- / Dienstleistungsklassen.

                Die Amtsgebühren für eine Unionsmarkenanmeldung ab 850,00 € mit einer Waren- / Dienstleistungsklasse eine zweite Klasse schlägt mit 50,00 € zu Buche und jede dritte weitere Klasse mit weiteren 150,00 €. Wir beraten Sie, um eine optimale Auswahl der für Sie geschützten Waren und Dienstleistungen zu gewährleisten.