IT-Recht

Das IT-Recht ist eine Querschnittsmaterie mit Berührungspunkten zu vielfältigen Rechtsgebieten, wie etwa dem <link internal-link external link in new>Markenrecht, dem <link internal-link external link in new>Wettbewerbsrecht, dem Kartellrecht und komplexen Fragestellungen aus den Bereichen des Lizenzrechts oder des Outsourcings. Originär wird hiervon zudem das <link internal-link external link in new>Urheberrecht, Domainrecht, der Onlinehandel (<link internal-link external link in new>E-Commerce) sowie das <link internal-link external link in new>Datenschutzrecht umfasst.

Der häufig anzutreffende Hinweis, dass es keine fehlerfreie Software gebe, kommt nicht von ungefähr. Wegen der technisch anspruchsvollen Umsetzung vieler IT-Projekte ist es umso essenzieller, bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses die kritischen Punkte erkannt und geregelt zu haben. Daher umfasst unsere Beratung neben der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte, insbesondere auch die Planung von Projekten und Gestaltung von Verträgen.

Dabei sprechen wir die Sprache der IT-Branche, um den immateriellen Vertragsgegenstand so greifbar zu machen, dass Überraschungen vermieden werden und Ihr Vergütungsanspruch – als Entwickler – oder Leistungsanspruch – als Auftraggeber – zuverlässig realisiert werden kann.

Was wir für Sie tun können:

    • Umsetzung von IT-Projekten durch die entsprechenden, insbesondere IT-spezifischen Vereinbarungen:
      • SLA (Service Level Agreement),
      • Software-as-a-Service (SaaS), 
      • Platform as a Service (PaaS),
      • Infrastructure as a Service (IaaS),
    • Erstellung und Prüfung von Kooperations-, Domain-, Lizenzverträgen und AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen),
    • Schutz der Verhandlungen durch Vertraulichkeitsvereinbarungen,
    • Unterstützung bei der Ausschreibung, Planung und Abnahme innerhalb der IT-Projekte,
    • Abwehr und Durchsetzung von Ansprüchen, beispielsweise im Bereich der Gewährleistung.