Designrecht

Form, Farbe, Material, Oberflächenstruktur - all das und noch viel mehr gehört zu einem guten Design.

Nachdem Sie Herzblut, Zeit und vermutlich auch Geld in ein ansprechendes und erfolgsversprechendes Äußeres Ihres Produkts gesteckt haben, sollten schlussendlich Sie und nicht ein Konkurrent davon profitieren. Dazu ist es elementar, dass Ihr Design in rechtlicher Hinsicht gut geschützt ist.

Sie können Ihr Design (auch Geschmacksmuster genannt) schützen, indem Sie es beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) für das Gebiet der Europäischen Union oder der World Intellectual Property Organization (WIPO) in vielen weiteren Ländern anmelden und registrieren lassen. Eine Registrierung bietet Ihnen den Vorteil, dass Sie Schutz für bis zu 25 Jahre erhalten. Nicht-eingetragene Designs hingegen bieten Ihnen lediglich Schutz für drei Jahre. Auch rechtliche Auseinandersetzung haben mehr Erfolg, wenn Sie aus einem eingetragenen Recht vorgehen können. Da Designanmeldungen - erst recht im Vergleich zu einer streitigen Auseinandersetzung - preiswert sind, ist eine Anmeldung überaus sinnvoll und attraktiv.

Um die Hürden für die Anmeldung eines Designs zu überwinden, muss Ihr Produkt insbesondere designfähig und neu sein als auch eine Eigenart aufweisen. Bei der Prüfung und Hervorhebung dieser Eigenschaften sowie beim gesamten Anmeldeverfahren und darüber hinaus unterstützen wir Sie gerne.

Was wir für Sie tun können:

  • Prüfung und Beratung hinsichtlich des effektivsten Schutzes,
  • Anmeldung und Vorbereitung der Eintragung,
  • Wahrnehmung der Korrespondenz mit den Behörden,
  • Verteidigung Ihrer eingetragenen und nicht-eingetragenen Rechte, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.